Stellungnahme - 2016/AN/2334-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die „Allgemeinverfügung zur Regelung der Straßenmusik“ in der Hansestadt Rostock vom 6.10.2016 zu überprüfen und ggf. aufzuheben.

 

 

Sachverhalt:

 

Die „Allgemeinverfügung zur Regelung der Straßenmusik“ versteht sich als Modifizierung der durch die Bürgerschaft beschlossenen Sondernutzungssatzung im Sinne des Interessen-ausgleichs von Rechtsgütern aller durch übermäßigen Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen tangierten Anlieger.

 

Grundsätzlich kann im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Rostock Straßenkunst dargeboten werden. Übermäßig stark frequentierte Flächen, insbesondere touristisch stark in Anspruch genommene Flächen, bedürfen eines Regulariums, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere in Fußgängerzonen, sicher zu stellen.
Zudem gilt es, im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden, der Mitarbeiter der Universität und der Bibliotheksnutzer übermäßige Belastungen durch die teils erhebliche Lautstärke der Straßenmusik zu beschränken.

 


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Im Sinne eines bürgerschaftlichen Dialogs nimmt die Stadtverwaltung den vorliegenden Antrag zum Anlass, zu einer gemeinsamen Beratung einzuladen mit dem Ziel, eine breit getragene Regelung zur Straßenmusik zu entwickeln.
Daran teilnehmen sollen Vertreter/innen der Initiative Straßenmusik, der Universität, der Stadtbibliothek, des Citykreises, der Industrie- und Handelskammer Rostock, die Vorsitzende des Kulturausschusses der Bürgerschaft sowie die Vorsitzenden der Ortsbeiräte Warnemünde und Stadtmitte.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Verbindungen zum Haushaltssicherungskonzept:

 

nein

 

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung  und Ordnung

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Beschlüsse

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07.12.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben