Antrag - 2016/AN/2334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die „Allgemeinverfügung zur Regelung der Straßenmusik“ in der Hansestadt Rostock“ vom 6.10.2016 zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben.

 

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Sachverhalt:

 

Die Allgemeinverfügung greift unserem Erachten nach unverhältnismäßig in die Rechte der betroffenen Straßenmusikanten ein. Es wurden Dinge untersagt, die bisher kein Problem darstellten, sondern zur kulturellen Bereicherung der Stadt beigetragen haben.

So werden durch die Allgemeinverfügung insbesondere das Spielen von Schlagzeugen (Trommeln, Cajon und ähnliche Rhythmusinstrumenten), Blechblasinstrumenten (Trompeten, Posaunen u. ä.), Saxofonen sowie Klavieren / Flügeln

untersagt.

 

Weiterhin sollen die Aufführungen auf vier Musiker begrenzt werden. Dadurch sehen wir die im Grundgesetz § 5 Absatz 3 verbürgte Freiheit der Kunst verletzt. Ebenso werden die betroffenen Musiker in ihrem Grundrecht auf Freiheit zur Ausübung eines Berufes nach §12 des Grundgesetzes wesentlich eingeschränkt. Faktisch kommt es bei den Betreffenden zum Berufsverbot in Rostock. Dem kann es auch nicht abhelfen, dass ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden kann. Es ist völlig unklar, nach welchen Kriterien diese Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll. Zudem fallen Gebühren an, die für die Musiker eine soziale Härte darstellen.

 

Weiterhin hätte es mildere Mittel gegeben als ein Aufführungsverbot und zwar die konsequente Umsetzung der Sondernutzungssatzung § 4 (1) i durch regelmäßige Kontrolle durch den Ordnungsdienst, um übermäßige Lärmentwicklungen z.B. durch Nutzung von Verstärkern oder zu langem Verbleib an einem Ort zu verhindern.

 

Eine Einschränkung der Straßenmusik auf 20.00 Uhr ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, da für andere Sondernutzungen wie Außengastronomie und Märkte Zeiten bis 22.00 Uhr gewährt werden.

 

 

 

 

Zu der verordneten Mittagspause ist anzumerken, dass der Weihnachtsmarkt über einen Monat mit dauerhafter Beschallung von Kröpeliner Straße und Neuem Markt verbunden ist.

Wäre der Rostocker Spielmannopa Michael Tryanowski, dem im Rostocker Hof ein Denkmal gewidmet wurde und der im Ehrenbuch der Hansestadt Rostock eingetragen steht, nach der neuen Verfügung in Rostock zum Spiel zugelassen worden, trotz Pauke auf dem Rücken?

 

Aus all diesen Gründen bitten wir den Oberbürgermeister die „Allgemeinverfügung zur Regelung der Straßenmusik“ in der Hansestadt Rostock“ einer Prüfung zu unterziehen und ggf. aufzuheben.

 

 

 

 

 

 

gez. Susan Schulz

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Beschlüsse

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07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen