Beschlussvorlage - 2016/BV/2333

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Neubau einer Betriebsstätte - Haus 4, 6. BA; 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09.GB.49 Gemeindebedarfsfläche südlich Tychsenstraße "Am Rote-Burg-Graben"", Rostock, Charles-Darwin-Ring 3b, Az.: 02500-16 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.01.2017 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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24.01.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen