Nachtrag Beschlussvorlage - 2016/BV/1953-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Sachverhalt wird ergänzt.

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Beschlussvorschriften:

§22 in Verbindung mit § 43 der Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschl.-Nr. 2015/BV/1066 vom 09.09.2016

 

Sachverhalt:

Mit Änderung der Eigenbetriebsatzung des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung im Jahr 2015 wurde ein Betriebsausschuss (beschließende Ausschuss) für die Belange des Eigenbetriebes gebildet. Die Eigenbetriebssatzung regelt nunmehr in § 7 Abs. 3, dass über die Veräußerung und der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab 50.000 EUR der Betriebsausschuss beschließt.

 

Da die HanseMesse an die städtische Gesellschaft Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH veräußert wird, sind der Verkauf durch den Eigenbetrieb und der Kauf durch das städtische Unternehmen als ein Rechtsgeschäft anzusehen. Da für dieses Rechtsgeschäft unterschiedliche Gremienbeschlüsse für den Eigenbetrieb und für die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH zuständig sind, ist zusätzlich zur Zustimmung des Betriebsausschusses zum Verkauf der Immobilie HanseMesse die Zustimmung der Bürgerschaft einzuholen.

Mit Zustimmung der Bürgerschaft zum Verkauf der Immobilie HanseMesse an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH wird der Gesellschaftervertreter legitimiert, in der Gesellschafterversammlung des Unternehmens dem Kauf und der erforderlichen Kreditaufnahme zuzustimmen.

Die Erfüllung der Beschlusslage zum Haushaltssicherungskonzept 2015-2030 vom 09.09.2015 bzw. die Zustimmung zur Umsetzung der betreffenden Konsolidierungsmaßnahmen werden somit erzielt.

Des Weiteren beeinflusst die Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen den Abschluss der seit langem erwarteten Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land. Der Vollzug des Verkaufs der HanseMesse an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH trägt wesentlich dazu bei, die Beauflagungen des Ministeriums für Inneres und Europa, bis zum Jahr 2018 einen Schuldenabbau in Höhe von 40,0 Mio. EUR zu erreichen, zu erfüllen. In Folge wird der Hansestadt Rostock eine Konsolidierungshilfe in Höhe von 17,0 Mio. EUR in Aussicht gestellt. Diese zusätzlichen finanziellen Mittel werden dazu beitragen, dass die Hansestadt Rostock bereits im Jahr 2018 die aus Vorjahren aufgelaufenen Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Gänze abgebaut hat.

 

Nach Vorlage des zwischenzeitlich beauftragten Verkehrswertgutachtens hat sich bestätigt, dass der Kaufpreis zum 31.12.2016/01.01.2017 in Höhe von 14.538.514,38 EUR den Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entspricht und keine Veräußerung unter Wert vollzogen wird.

Mit Stichtag 17.10.2016 wurde durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertungen der Verkehrswert des Kaufgegenstandes mit 13.400.000 EUR ermittelt.

 

Bei den finanziellen Auswirkungen wurde korrekterweise der Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens - immaterielle Vermögensgegenstände, welcher durch den Verkauf beim Produkt 62301 – Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und       –entwicklung - entsteht, dargestellt.

 

Im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes wurde der Verkauf der Immobilie HanseMesse berücksichtigt. Mit Schreiben vom 20.10.2016 hat das Ministerium für Inneres und Europa den Wirtschaftsplan genehmigt. Das Ministerium hat in seinen Ausführungen mitgeteilt, dass zukünftige, ab der Wirtschaftsplanung 2017, erzielte Einnahmen zur Realisierung von geplanten Investitionsmaßnahmen einzusetzen sind. Auch aus diesem Grund streben alle Beteiligten die Veräußerung der Immobilie an die städtische Gesellschaft noch im Jahr 2016 an.

 

Die vorstehenden Erläuterungen begründen die Notwendigkeit einer Entscheidung der Bürgerschaft zum Verkauf der Immobilie HanseMesse an die Rostocker Messe- und Stadtteilgesellschaft mbH am 07.12.2016.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:12

 

Produkt: 62301                                                                                   

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

47600000 Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung

9.800.000

 

 

 

2016

56511000 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens-immaterielle Vermögensgegenstände

 

9.800.000

 

 

2017

47600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung

 

 

9.800.000

 

 

Teilhaushalt:12

 

Produkt:57303                                                                                   

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017-2019

54110000/74110000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

 

-500.000

 

-500.000

 

 

 

 

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme 2015/1.05 - Reduzierung des Zuschusses an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH um 500,0 TEUR und die Konsolidierungsmaßnahme 2015/2.12 - Abführung an den Kernhaushalt durch den Eigenbetrieb kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock in Höhe von 9,8 Mio. EUR im Jahr 2017.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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30.11.2016 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - zur Kenntnis gegeben

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01.12.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen