Beschlussvorlage - 2016/BV/2312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock hebt den am 01.11.2016 gefassten Beschluss 2016/BV/2159 auf und beschließt die Förderung des Trägers rat + tat e. V. für das Projekt „Que(e)rfeldein“ gemäß den §§ 1, 11 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 41.500,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2016/BV/2159

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Angeboten der kommunalen Daseinsfürsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung der Hansestadt Rostock.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Das Projekt des rat + tat e. V. richtet sich an Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene (unabhängig von Geschlecht, kulturellem Hintergrund und sexueller Orientierung), deren Eltern und Angehörige. Die Beratung nutzen vorrangig junge Menschen, die schwerpunktbezogene Fragen und Problemstellungen im Lebensalltag aufweisen und meist Entlastung wünschen. Die Themen sind umfangreich: z.B. Coming Out, Identifikation, gleichgeschlechtliche Lebensweise, Akzeptanz und Toleranz der Umwelt, Prävention und HIV/AIDS. Aufgabenschwerpunkte sind neben der Beratung, die Stabilisierung von themenbezogenen Gruppenangeboten und die präventive Aufklärungsarbeit i. S. des § 14 SGB VIII an Schule in Projektform bzw. zu Veranstaltungen im Haus.

 

Der Fördervorschlag bezieht sich auf 0,75 Feststelle und projektbezogenen Honorar-, Betriebs- und Sachausgaben.

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten

43.450,00 EUR

Eigenmittel

1.950,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

41.500,00 EUR

davon Personalkosten

28.600,00 EUR

und H/BK/SK

12.900,00 EUR

 

Die finanziellen Mittel stehen für folgende Aufgabenschwerpunkte zur Verfügung:

-          Absicherung der Beratungszeit für die Öffentlichkeit vor Ort in der Leonhardstr. 20,

-          Absicherung der gruppenbezogenen Projektarbeit,

-          Absicherung der projekt- und themenbezogenen Arbeit an Schulen bei Anforderung.

 

Zur Abdeckung der Aufgabenschwerpunkte, im Besonderen der individuellen Beratung und Projektarbeit an Schulen, sollen die Honorargelder zum zusätzlichen und punktuell unterstützenden Einsatz einer männlichen Honorarkraft genutzt werden. Somit kann ein professioneller Umgang mit den hochsensiblen Themen junger Menschen und das Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf Beratung gewährleistet werden. 

 

Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Auf der Grundlage des eingereichten Konzeptes besteht von Seiten des örtlichen Trägers noch Klärungsbedarf, um eine genauere Abgrenzung zwischen der Arbeit im Projekt der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Arbeit des Trägers zu erzielen. Der öffentliche Träger hält ein Beratungsangebot vor, um vorbereitend auf das Förderjahr 2018 Lösungen für eine zielführende Umsetzung des Angebots „Que(e)rfeldein“ mit dem rat+tat e.V. zu erarbeiten und ggf. einen veränderten Personalbedarf auszumachen

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 4,49 % und der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt 95,51 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

 

Gegenüber der Beschlussfassung vom 01.11.2016 wird der Mehrbedarf i.H.v. 9.000,00 Euro der Deckungsquelle für Klein- und Kurzzeitprojekte entnommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301            Bezeichnung: Schul- u. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

41.500,00

 

 

2017

36301.75512011

außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

41.500,00

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

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06.12.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen