Änderungsantrag - 2016/DA/2265-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Im Absatz 1 wird eingefügt …….Bürgerentscheides zu möglichen  „konzeptionellen und investiven Entscheidungen“…..

Standort Traditionsschiffes, die konzeptionelle Gestaltung und die sämtlicher Investitionen und für eine angemessene und zeitgemäße  Präsentation ….

Es wird  eingefügt:
Um eine sachliche Vorbereitung und umfassende Information der Bürger zu ermöglichen, wird der OB wird beauftragt, die Grundgedanken und Ergebnisse sämtlicher bisheriger damit im  Zusammenhang stehenden Informationen – Museumskonzept, IGA-Konzept, die Bürgerschaftsbeschlüsse – als auch die der derzeit beantragten  Machbarkeitsstudien, die zu einer Entscheidungsfindung unerlässlich sind -  in einem Informationspapier der Bevölkerung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Dann weiter
Weiterhin wird der OB ……….Fragestellunge

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Die geänderte Fassung lautet:

Die Bürgerschaft beschließt die Herbeiführung eines Bürgerentscheides zu möglichen konzeptionellen und investiven Entscheidungen für ein maritimes Erlebniszentrum am Standort Stadthafen oder am Standort IGA-Park. Mit dieser Entscheidung wird auch der Standort des Traditionsschiffes, die konzeptionelle Gestaltung  und die sämtlicher Investitionen für eine angemessene und zeitgemäße Präsentation der maritimen Geschichte Rostocks und eines potentiellen maritimen Erlebniszentrums festgelegt.


Um eine sachliche Vorbereitung und umfassende Information der Bürger zu ermöglichen,  wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Grundgedanken und Ergebnisse sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Informationen –  Museumskonzept, IGA-Konzept, die Bürgerschaftsbeschlüsse –  als auch die der derzeit beantragten Machbarkeitsstudien, die zu einer Entscheidungsfindung unerlässlich sind, in einem Informationspapier der  Bevölkerung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, die rechtlichen und die formellen Bedingungen sowie die zulässige Formulierung der konkreten Fragestellungen zur Herbeiführung eines Bürgerentscheides zu erarbeiten und der Sitzung der Bürgerschaft am 1. Februar 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Bis zur Durchführung respektive Ergebnisse eines Bürgerentscheides werden alle damit zusammenhängenden Entscheidungen zurückgestellt.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

24.11.2016 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.12.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt