Antrag - 2016/AN/2284

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock schließt sich dem vom vormaligen Geschäftsführer des Mietervereins Rostock, Christian Rudolph, kürzlich vertretenen Standpunkt an, wonach es in Rostock Wohnungs-Unternehmen gebe, die in mittel- und hochpreisige Neubauten, sprich in Baumaßnahmen investieren, die sich rentierten - so im Petriviertel, im Bereich Stadthafen, auf dem Gelände der ehemaligen Neptun-Werft, in Alt Reutershagen oder auch im Warnemünder Dünen-Quartier, aber auch mit Blick auf die geplanten Gebiete auf dem Werftdreieck, am Laak-Kanal in Groß Klein sowie auf der Mittelmole, was einerseits begrüßenswert sei, andererseits „für den ,kleinen Mann‘“ aber „noch keine bezahlbare Wohnung“ schaffe (siehe auch Pressemitteilung vom 22.09.2016 auf www.mieterverein-rostock.de).

 

2.  Im Zuge einer gegebenenfalls zu erarbeitenden „Wohnungspolitischen Gesamtstrategie“ ist durch OB und Verwaltung die Anwendung steuernder Instrumente wie mittelbare Belegungsbindung, Ankauf von Belegungsrechten u. dergl. angemessen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wirken OB und Verwaltung auch gegenüber der Regierung des Landes M-V auf eine Änderung der Förderrichtlinie hin.  

 

3. Das auch in der Hansestadt Rostock bisweilen zu vernehmende Motto „Wohnen für alle“ ist zu begrüßen, sofern damit alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes gemeint sind. Daraus ergibt sich für OB und Verwaltung quasi die Pflicht, in erster Linie deutschen Wohnungssuchenden die Möglichkeit einzuräumen, erschwinglichen Wohnraum zu mieten, nicht aber allen in der Hansestadt ankommenden Menschen dieser Welt. Diesen Standpunkt vertritt der OB bei allen sich bietenden Gelegenheiten, so beispielsweise gegenüber der Landesregierung M-V oder auch im Deutschen Städtetag. 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung – so auch der Senator für Bau und Umwelt, Herr Holger Matthäus – verfolgen das Ziel, ein Ansteigen der Wohnkosten „durch ein größeres Angebot“ zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird im „Neubau von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung … keine geeignete Möglichkeit zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gesehen“ (siehe auch die Antwort auf meine Anfrage – Vorlage-Nr. 2016/AM/2106 – 01). Um die Forderung nach dem Neubau von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen geht es im vorliegenden Antrag nicht in erster Linie, sondern um die Anwendung von Steuerungs-Instrumenten. Genannt seien hier die mittelbare Belegungsbindung oder der Ankauf von Belegungsrechten, wie er in Kommunen wie Berlin oder Frankfurt am Main bereits praktiziert wird. 

De facto wird derzeit in der Hansestadt Rostock Wohnraum nur in mittel- und hochpreisigen Segmenten – so, wie vom vormaligen Geschäftsführer des Mietervereins Rostock treffend dargestellt – geschaffen. Um für den „kleinen Geldbeutel“ mit Blick auf das Wohnungsangebot tatsächlich Verbesserungen zu erreichen, sind Interventionen im oben genannten Sinne (siehe Punkt 2) zwingend geboten. In der Antwort auf die ebengenannte Anfrage wird im Übrigen eingestanden, dass ein Neubau wegen „der damit verbundenen Kosten höhere Mieten“ aufweise als der Bestand.

 

Punkt 3 der vorliegenden Initiative ergibt sich aus der politisch-weltanschaulichen Haltung des Antragstellers bzw. seiner Partei.

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.12.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt