Beschlussvorlage - 2016/BV/2275
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen im TH 73 Amt für Umweltschutz für Zuschuss zum Neubau Schöpfwerk Hefegraben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.11.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
01.12.2016
|
Beschlussvorschlag:
- Die Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 49.500 EUR (Brutto) im TH 73 für die Investitionsmaßnahme Nr. 7355201201800120 – Zuschuss zum Neubau Schöpfwerk Hefegraben, Pos. 2, Konto 55201.78440001 – Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände - zweckgebunden wird erteilt.
- Die Deckung erfolgt in Höhe von 49.500 EUR aus dem Teilhaushalt 73,
- Investitionsmaßnahme Nr. 7355201201501019 – Investitionsstauabbau OT Stadtmitte, Rohrleitung
Konradibach UL einschl. Schachtbauwerke, Pos.2. Produktkonto 55201.78532000 – Auszahlungen (i.H.v. 18.000,00 EUR) und
2. Investitionsmaßnahme Nr. 7355201201501213 – Investitionsstauabbau OT
Reutershagen, Rohrleitung 5 einschl. Umfluter und Schachtbauwerke, Pos.4. Produktkonto 55201.78532000 – Auszahlungen (i.H.v. 31.500,00 EUR)
Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der HRO
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Im Zuge der Erschießung des B-Plangebiets "Weißes Kreuz" werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Plangebietes errichtet. Die vorgesehenen Anlagen werden die östliche Flanke des "Schutzriegels" Mühlendamm bilden, welcher das Eindringen von Sturmfluten der Ostsee in das Trinkwasserschutzgebiet "Warnow" verhindern soll.
Es war nicht zu vermeiden, dass die konzipierte Schutzlinie neben der Warnow noch ein weiteres Fließgewässer, den Hefegraben, schneidet. Das bedeutet, dass für die Dauer einer Sturmflut, wenn die Schutzlinie geschlossen sein muss, der Abfluss der Fließgewässer unterbrochen ist. Während dieser Umstand für die Oberwarnow wegen der ausgedehnten Warnowniederung kein Problem darstellt, hat der an der Bebauung liegende Hefegraben keinen Platz zum Ausufern. Deshalb muss das Wasser des Hefegrabens während einer Sturmflut in die Unterwarnow gepumpt werden.
Zu diesem Zweck soll ein Pumpwerk in die Hochwasserschutzwand, welche den Hefegraben schneidet, integriert werden. Die Kosten für die Planung und die Errichtung des Pumpwerkes trägt die Hansestadt Rostock, weil sie für Gewässer wie den Hefegraben (Gewässer II. Ordnung) die ausbaupflichtige Körperschaft ist.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 73 | Amt für Umweltschutz |
Produkt | 55201 | Gewässerunterhaltung und -aufsicht |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | --- | --- |
Finanzhaushalt | 55201.78440001 | Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände - zweckgebunden |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 7355201201800120 | Zuschuss zum Neubau Schöpfwerk Hefegraben |
Investitionsposition | 02 | Zuschuss zum Neubau Schöpfwerk Hefegraben |
Finanzielle Auswirkungen:
1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
|
| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| --- | 0,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | --- | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
|
|
| |
echte Deckungsfähigkeit |
|
|
| |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | --- | 49.500,00 | |
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
|
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
|
Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | --- | 49.500,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Die Kosten für die Planung und die Errichtung des Pumpwerkes trägt die Hansestadt Rostock, weil sie für Gewässer wie den Hefgraben (Gewässer II. Ordnung) die ausbaupflichtige Körperschaft ist.
unvorhersehbar:
Die Integration der Belange des Hochwasserschutzes in das B-Plangebiet "Weißes Kreuz" erwies sich als äußerst schwierig. Die bereits seit mehreren Jahren laufenden Vorplanungen mussten immer wieder verworfen oder angepasst werden. Vor diesem Hintergrund wurde durch das Amt 73 eingeschätzt, dass die Realisierung der Hochwasserschutzanlagen, und damit auch die Realisierung des Details "Pumpwerk Hefegraben", nicht vor 2019 zu erwarten ist. Die Mittel wurden dementsprechend ab 2018 (für die Erarbeitung der Genehmigungsplanung) eingeordnet.
Außerordentliche Bemühungen von seiten des Landes (vertreten durch das StALU MM) haben jedoch dazu geführt, dass bereits in diesem Jahr eine für alle Beteiligten akzeptable Variante der Trassenführung gefunden wurde. Wegen günstiger haushalterischer Voraussetzungen, ist das StALU MM in der Lage, die Genehmigungsplanung für die Hochwasserschutzanlagen im B-Plangebiet "Weißes Kreuz" noch im laufenden Haushaltsjahr in Auftrag zu geben. Da die Planung des Pumpwerkes Hefegraben in die Gesamtplanung des Landes integriert werden muss, ergibt sich für die HRO die Notwendigkeit, die ursprünglich für 2018 vorgesehenen Mittel bereits 2016 auszuzahlen.
2.a Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 73 | Amt für Umweltschutz |
Produkt | 55201 | Gewässerunterhaltung und -aufsicht |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | --- | --- |
Finanzhaushalt | 55201.78532000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 7355201201501019 | Investitionsstauabbau OT Stadtmitte |
Investitionsposition | 02 | Rohrleitung Konradibach UL einschl. Schachtbauwerke |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| --- | 18.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. | --- | 0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | --- | 0,00 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | --- | 18.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| --- | 18.000,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Die Rohrleitung Konradibach sollte erneuert werden. Die Gesamtnutzungsdauer für Rohrleitungen ist bereits überschritten. Die Rohrleitung befindet sich unter einem ehemaligen Bahndamm. Die Gleisanlagen wurden durch die Deutsche Bahn zwischenzeitlich zurückgebaut, da hierfür kein Bedarf mehr besteht. Die Investitionsstauabbau-Maßnahme OT Stadtmitte ist momentan somit nicht nötig.
2.b Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 73 | Amt für Umweltschutz |
Produkt | 55201 | Gewässerunterhaltung und -aufsicht |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | --- | --- |
Finanzhaushalt | 55201.78532000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 7355201201501213 | Investitionsstauabbau OT Reutershagen |
Investitionsposition | 04 | Rohrleitung 5 einschl. Umfluter und Schachtbauwerke |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| --- | 31.500,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. | --- | 0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | --- | 0,00 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | --- | 31.500,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| --- | 31.500,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Die Rohrleitung 5 sollte erneuert werden, da die Gesamtnutzungsdauer für Rohrleitungen bereits überschritten ist. Da jedoch bislang durch den Wasser- und Bodenverband keine Kamerabefahrung und keine Schadensbeurteilung erfolgten, kann derzeit für die Investitionsstauabbaumaßnahme keine Aufgabenstellung formuliert werden. Deshalb wurde die geplante Investitionsstauabbau-Maßnahme OT Reutershagen verschoben und wird voraussichtlich ab 2020 durchgeführt
Roland Methling