Beschlussvorlage - 2016/BV/2264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Nordosten:                  durch die Baugrundstücke südlich des Sildemower Wegs,

im Nordwesten:  durch die Groß Stover Straße,

im Südosten:                  durch die Gemeindegrenze der Nachbargemeinde Papendorf,

im Südwesten:   durch die jeweiligen Südgrenzen der Flurstücke 113/6, 113/7 und 116/3 der
                                Flur 1, Gemarkung Biestow 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße“ aufgestellt werden.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

 


bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Bauflächen für den individuellen Hausbau im nachgefragten Süden Rostocks. Für die Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken stehen in Rostock gegenwärtig keine Flächen mehr im Angebot.

 

Die konkrete Bauweise, das Maß der baulichen Dichte sowie die zulässigen Hausformen werden im weiteren Planungsprozess zu präzisieren sein. Es wird sich gemäß den beschriebenen Planungsintentionen überwiegend um Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser handeln. An ausgewählten Standorten kann in geringen Anteilen auch der Geschosswohnungsbau zum Zuge kommen, wo es städtebaulich oder immissionsschutzfachlich sinnvoll erscheint.

 

Gegenwärtig wird der voraussichtliche räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans landwirtschaftlich genutzt und ist weitgehend frei von baulichen Anlagen. Im Planungsgebiet befindet sich mit dem sogenannten „Soll am Hoppenhof“ ein gesetzlich geschütztes Biotop als stehendes Kleingewässer einschließlich der Ufervegetation, von dem aufgrund des kommunalen „Umweltqualitätszielkonzeptes“ Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten sein werden.

 

Darüber hinaus befinden sich zwei überwiegend verrohrte Gewässer 2. Ordnung, das Gewässer 7/2/1 und 7/2 – „Rote Burg Graben“, im südlichen und östlichen Planungsgebiet. Die Gewässer sollen vorzugsweise geöffnet und gemäß Wasserhaushaltsgesetz naturnah ausgebaut werden.

 

Das Planungsgebiet grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 09.W.28 „Wohnbaufläche Biestow“. Teile des Geltungsbereichs des ebenfalls rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 09.W.57 „Dorflage Biestow“ sollen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.W.189 „Wohngebiet Nobelstraße“ mit überplant und unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange ebenfalls einer lockeren Wohnbebauung zugeführt werden.

 

Die äußere straßenverkehrliche Erschließung des neuen Wohngebiets erfolgt über die L 132 in Verlängerung der Nobelstraße nach Süden über den bereits dort bestehenden Verkehrsknoten L 132/Sildemower Weg. Der Knoten wie auch diese äußere Erschließungsstraße befinden sich auf dem Hoheitsgebiet der Nachbargemeinde Papendorf, zuständig für die Straßenbaulast ist das Straßenbauamt Stralsund. Der Bebauungsplan Nr. 09.W.189 „Wohngebiet Nobelstraße“ wird daher in enger inhaltlicher, räumlicher und zeitlicher Verzahnung parallel zu einem Bebauungsplan der Gemeinde Papendorf aufzustellen sein. Alternativ wird die Möglichkeit eines Planfeststellungsverfahrens für die äußere Verkehrserschließung geprüft.

Um eine künftige Verlängerung der Straßenbahnstrecke über die bestehende Wendeschleife hinaus in Richtung Westen zu ermöglichen, wird hierfür eine parallel zur Straße geführte Trasse frei gehalten.

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Planungsgebiet bereits als Wohnbauflächen dar. Der Bebauungsplan mit den oben beschriebenen Zielen kann daher gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan, der diesbezüglich nicht geändert wird, entwickelt werden.

 

Es erfolgt lediglich im Südwesten eine Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans an die Flurstücksgrenzen, die im Flächennutzungsplan keine Beachtung finden. Die konkrete Ausformung der Grenzen zwischen Grün- und Bauflächen erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplans.

 


Da es sich bei diesem Bebauungsplan nicht um einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß 13a BauGB handelt, werden ein Umweltbericht sowie ein Grünordnungsplan einschließlich Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu erstellen sein. Zusätzlich wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet.

 

Die Fläche des Planungsgebietes umfasst ca. 18,5 ha. Eigentümer der Flächen im Planungsgebiet sind mehrere private Eigentümer sowie die evangelisch-lutherische Kirche.

 

Im Zuge der weiteren Bearbeitung ist die Einbeziehung der rückwärtigen Grundstücke des Sildemower Weges 22 – 24 in das Plangebiet vorgesehen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Vermessung, für die städtebauliche Planung, für den Grünordnungsplan mit Ausgleichsbilanzierung sowie für verschiedene Gutachten, z.B. für Schallgutachten und eine hydrologische Untersuchung, werden vom Projektentwickler getragen.

 

Einzig für den Artenschutzfachbeitrag werden nach derzeitigem Stand für die HRO die unten aufgeführten Bruttokosten anfallen.

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102                          Bezeichnung: städtebauliche Planung

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

2.555,23 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

2.555,23 €

 

 

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.01.2017 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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11.01.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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11.01.2017 - Ortsbeirat Biestow (13) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Nordosten:                  durch die Baugrundstücke südlich des Sildemower Wegs,

im Nordwesten:  durch die Groß Stover Straße,

im Südosten:                  durch die Gemeindegrenze der Nachbargemeinde Papendorf,

im Südwesten:   durch die jeweiligen Südgrenzen der Flurstücke 113/6, 113/7 und 116/3 der

                                Flur 1, Gemarkung Biestow 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße" aufgestellt werden.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Die Beschlussvorlage wird mit den 4 Änderungsanträgen einstimmig beschlossen.

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24.01.2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Nordosten:                  durch die Baugrundstücke südlich des Sildemower Wegs,

im Nordwesten:  durch die Groß Stover Straße,

im Südosten:                  durch die Gemeindegrenze der Nachbargemeinde Papendorf,

im Südwesten:   durch die jeweiligen Südgrenzen der Flurstücke 113/6, 113/7 und 116/3 der

                                Flur 1, Gemarkung Biestow 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße“ aufgestellt werden.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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26.01.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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01.02.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt:

 

- im Nordosten:

durch die Baugrundstücke südlich des Sildemower Wegs,

- im Nordwesten:

durch die Groß Stover Straße,

- im Südosten:

durch die Gemeindegrenze der Nachbargemeinde Papendorf,

- im Südwesten:

durch die jeweiligen Südgrenzen der Flurstücke 113/6, 113/7 und 116/3
der Flur 1, Gemarkung Biestow

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/2264:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt:

 

- im Nordosten:

durch die Baugrundstücke südlich des Sildemower Wegs,

- im Nordwesten:

durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 110/36, 3/5, 3/11, 3/10, 3/13
und 113/8 der Flur 1, Gemarkung Biestow,

- im Südosten:

durch die Gemeindegrenze der Nachbargemeinde Papendorf,

- im Südwesten:

durch die südöstlichen Grenzen des Flurstückes 113/7 der Flur 1, Gemarkung Biestow 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bebauungsplan Nr. 09.W.57 gilt uneingeschränkt und ist bei der Aufstellung von Nr. 09.W.189 zu beachten. Insbesondere dient er der Sicherstellung des Denkmalschutzes und alter Dorf­strukturen, des Orts- und Landschaftsbildes sowie dem Natur- und Artenschutz im südöstlichen Planungsraum von Biestow.

 

Planungsziele:

 

- Die äußere straßenverkehrliche Wohngebietserschließung für Kfz erfolgt ausschließlich von dem auf der L132 befindlichen Verkehrsknoten.

Ausgeschlossen ist die straßenverkehrliche Erschließung über die Groß Stover Straße, den Sildemower Weg und den Biestower Damm.

Öffentliche Gehweg- und Radwegebeziehungen sind unter Berücksichtigung bestehender Dorfwegebeziehungen zu planen.

 

- Im Planungsgebiet sind öffentlich zugängliche und angemessene Grünanlagen einzuordnen, insbesondere für Spiel, Sport und Freizeit.

 


- Dem Schutz des Hoppenhof-Solls (Sicherung des geschützten Biotops und Amphibien­wanderung) ist höchste Priorität beizumessen. Unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes ist eine größtmögliche Baufreihaltung zu gewährleisten.

Die umliegenden Flächen sind vorrangig für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit hoher Aufenthaltsqualität zu entwickeln.

 

 

Anlage:
o. g. überarbeiteter Lageplan

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

45

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0