Beschlussvorlage - 2016/BV/2259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme einer Sachzuwendung (Bronzeplastik „Schreiender Hengst“) in Höhe von 44.381,04 EUR.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt erhielt von der Kulturstiftung Rostock e.V., Eichholz 29, 18059 Papendorf in Erinnerung an das Werk des 2011 verstorbenen Bildhauers Jo Jastram im September 2014 eine Sachzuwendung in Form einer Plastik.


Es handelt sich um einen Nachguss des 1987 von Jo Jastram geschaffenen Kunstwerks, das sich im Besitz der Familie Jastram befindet.
 

Titel:       Schreiender Hengst

Autor:     Jo Jastram

Technik: Bronzeplastik

Zustand: sehr gut

Alter:                  zwei Jahre

 

Gesamtwert                                           74.381,04 EUR

davon                                                         30.000,00 EUR  als Zuwendung der Hansestadt Rostock

Höhe der Sachzuwendung               44.381,04 EUR
 

Der Gesamtwert der Plastik wurde anhand von Rechnungen ermittelt.
 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

Die Plastik wird in den Bestand an Kunstwerken im öffentlichen Raum der Hansestadt Rostock übernommen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  45

 

Produkt:              28100                                                                            Bezeichnung: Kultur

 

Investitionsmaßnahme Nr.: 41 28100 999900199/2      Bezeichnung: Schreiender Hengst

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

06190000 78550000

 

 

 

30.000

 

Sonstige Kunstgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum aktuell beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

 

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01.02.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen