Stellungnahme - 2016/DA/2255-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die grundhafte Sanierung der Ziolkowskistraße ist im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 und Folgejahre bis 2020 ab 2019  mit 100,0 T€ (Planungsmittel)  und 2020 mit 1.000,0 T€ ( Bauausführung) eingeordnet.

Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Quoten der Eigenmittel sowie auch  für genehmigungspflichtige Kredite und einer Vielzahl weiterer, priorisierter Investitions-vorhaben, auch Fortführungsmaßnahmen insgesamt, konnte keine frühere Einordnung unter Bezugnahme auf den seitens der Bürgerschaft gefassten Beschluss Nr. 2015/AN/1160 vom 20.01.2016 erfolgen.

Ich verweise auf meine Stellungnahme zum Beschluss selbst.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 


 

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Beschlüsse

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09.11.2016 - Bürgerschaft - vertagt