Dringlichkeitsantrag - 2016/DA/2255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              - zurückgezogen am 5. Dezember 2016

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt gemäß dem Beschluss der Bürgerschaft
Nr. 2015/AN/1160 die geplanten Mittel für die grundhafte Sanierung der Ziolkowskistraße im Rahmen des Nachtrages zum Haushalt in das Haushaltsjahr 2017 und in die mittelfristige Finanzplanung 2018 einzuordnen.

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bereits gefasste Beschlüsse:                            Nr. 2015/AN/1160 vom 20.01.2016

 

 

Sachverhalt:

 

Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Einordnung der Maßnahme nicht für die durch die Bürgerschaft beschlossenen Zeiträume im Haushaltsentwurf 2017 erfolgte.

Es ist davon auszugehen, dass der Bürgerschaft im Dezember ein Nachtrag zum Haushalt 2017 vorgelegt wird. Damit die Maßnahme im Nachtrag  Berücksichtigung findet, ist ein nochmaliger Beschluss der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 9.11.2017 zur Einordnung erforderlich. Der Ortsbeirat Südstadt konnte seinen diesbezüglichen Dringlichkeitsantrag erst auf seiner Sitzung am 3.11.2016 fassen und lag damit außerhalb der Frist.

Die grundhafte Sanierung der Ziolkowskistraße ist lange geplant und wurde mehrmals zu Gunsten anderer Vorhaben wieder aus den laufenden Haushalten gestrichen.

Die Bürgerschaft hat am 20.01.2016 beschlossen, die Maßnahme in den Doppelhaushalt 2017/2018 aufzunehmen, wobei die Planung für das Haushaltsjahr 2017 und die Ausführung für das Haushaltsjahr 2018 vorzusehen ist.

 

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Beschlüsse

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09.11.2016 - Bürgerschaft - vertagt

 

- Erweiterung der Tagesordnung durch diesen Dringlichkeitsantrag nicht bestätigt
(siehe TOP 3, Änderungen der Tagesordnung)