Stellungnahme - 2016/AN/2218-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Obwohl die Zuweisungszahlen im Jahr 2016 im Gegensatz zu 2015 und allen Prognosen für das laufende Jahr gering sind (Stichtag 08.11.2016: 694 Personen), leben nach wie vor viele geflüchtete Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder in dezentralem Wohnraum der Hansestadt Rostock. Diese Situation zieht eine Reihe von vielschichtigen Fragestellungen nach sich.

 

Die Auflösung des Amtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration (55) zum Jahresende besagt lediglich, dass die Strukturen voraussichtlich vollständig in das Amt für Jugend und Soziales (50) überführt werden; die Aufgabenstellungen und –quantitäten bleiben stabil.

 

Ob es zur Bearbeitung der nach wie vor anstehenden Themen eines gesonderten Ausschusses bedarf oder die in der Zukunft anstehenden Probleme in anderen Ausschüssen der Bürgerschaft diskutiert werden sollten, obliegt einzig den Mitgliedern der Bürgerschaft.

 

 

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Beschlüsse

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06.12.2016 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.12.2016 - zeitweiliger Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten - zur Kenntnis gegeben

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07.12.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben