Beschlussvorlage - 2016/BV/2235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Rostock schließt mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, dem Landkreis Rostock und der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW GmbH) für das Jahr 2017 den 3. Nachtrag zur Vereinbarung über den Ausgleich der durch die Anwendung des Verbundtarifes im Verkehrsgebiet des Verkehrsverbundes Warnow entstehenden Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste (DHV) ab.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 4 Nr. 1 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0653/04-BV

2009/BV/0668

 

Sachverhalt:

Nachfolgend wird die Grundlage für die Finanzierung der Einnahmeverluste durch die Aufgabenträger des ÖPNV erläutert:

 

Die VVW GmbH ist Rechtsnachfolger der Rostocker Verkehrsgemeinschaft (RVG, 01.03.1993 bis 26.02.1997), die 1993 mit Beschluss der Bürgerschaft Nr.: 657/43/1993 gegründet wurde. Im genannten Zeitraum ist für die Hansestadt Rostock aus den Einzeltarifen der Verkehrsunternehmen (VU) über einen gemeinsamen Übergangstarif ein Gemeinschaftstarif als Flächenzonentarif mit drei Tarifzonen entwickelt worden. Dieser Tarif konnte nicht der Addition der vorherigen Einzeltarife der in Rostock fahrenden Verkehrsunternehmen entsprechen, sondern lag deutlich unter diesen.

 

Mit der Anwendung des einheitlichen Gemeinschaftstarifes durch alle Verkehrsunternehmen in der Hansestadt Rostock ergaben sich einnahmeseitig Veränderungen in zweierlei Hinsicht:

 

  1. Die Haustarife der Verkehrsunternehmen waren nicht mehr gültig. Im Vergleich zum Verbundtarif ergaben sich so genannte Harmonisierungsgewinne oder -verluste.
  2. Der Fahrgast nutzte mehr als ein Unternehmen, zahlte aber nur einen Fahrpreis, der unter dem der Addition der Einzelpreise lag. Dadurch ergaben sich die Durchtarifierungsverluste.

 

Weitere Gründe dafür waren sozialpolitische Aspekte aber auch die verkehrspolitische Zielstellung der Hansestadt Rostock den Anteil des ÖPNV im ModalSplit zu erhöhen.

 

Daraus ergaben sich Mindereinnahmen/Erlösverluste (DHV) für die einzelnen Verkehrsunternehmen in der Hansestadt Rostock, die durch den Aufgabenträger auszugleichen waren, um wirtschaftliche Nachteile für die Verkehrsunternehmen zu vermeiden. Grundlage war der Gesellschaftsvertrag der RVG § 6 Abs. 2 und 3, der durch die Bürgerschaft mit o.g. Beschluss bestätigt wurde.

 

Die VVW GmbH trat 1997 die Rechtsnachfolge der Rostocker Verkehrsgemeinschaft an. Die Gründung und die Satzung der VVW GmbH wurden durch den Hauptausschuss der Bürgerschaft am 22.01.1997 genehmigt. Mit Ausweitung des Verbundgebietes um die Landkreise Bad Doberan und Güstrow verständigten sich die drei Aufgabenträger darauf, den Bürgern neben abgestimmten Verkehrsleistungen auch einen einheitlichen Tarif in den Landkreisen anzubieten. Zum Ausgleich der DHV schloss die Hansestadt Rostock für ihr Territorium eine Vereinbarung mit der VVW GmbH am 08.12.1997 ab. Das Land Mecklenburg-Vorpommern glich die darüber hinausgehenden DHV für die Hansestadt Rostock und die beiden Landkreise im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Verkehrskooperationen im ÖPNV im Land Mecklenburg-Vorpommern (VKoopRL) aus.

 

2001 bekannten sich sowohl die Hansestadt Rostock, die beiden Landkreise als auch das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Weiterführung des Verbundtarifes. Dies wurde in einer gemeinsamen mittelfristigen Vereinbarung zum Ausgleich der DHV, in der sich auch ab 2005 die Landkreise Bad Doberan und Güstrow finanziell beteiligten, dokumentiert.

 

Zur Ermittlung der Höhe des Verlustes und Festlegung eines entsprechenden Verteilerschlüssels sowohl für die Anteile Hansestadt Rostock und Region als auch für die Verbundunternehmen bedient sich die VVW GmbH eines Gutachterbüros. Dieses Büro hat in Abstimmung mit allen Beteiligten ein Verfahren zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfes und eines entsprechenden Verteilerschlüssels entwickelt, das nicht jährlich einer kosten-aufwändigen Verkehrserhebung bedarf, sondern über die Entwicklung der Parameter „beförderte Personen“ und „Tarif“ fortgeschrieben werden kann.

 

Der Ausgleich und die Abrechnung der DHV erfolgt streng getrennt nach dem Territorialprinzip (Hansestadt Rostock und Region) und entsprechend der erbrachten Verkehrsleistungen und angewandten Tarifmerkmale.

Diese Ausgleichszahlungen sichern das einheitliche Tarifangebot der ÖPNV-Unternehmen in der Region Rostock und dabei insbesondere die Tarifintegration in der Hansestadt Rostock. Die Rostocker Straßenbahn AG erhält im Rahmen des Einnahmeaufteilungsvertrages der VVW GmbH hiervon ca. 2,3 Mio. EUR.

 

Am 06.10.2004 hat die Bürgerschaft den Abschluss der Vereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dem Landkreis Güstrow, dem Landkreis Bad Doberan, der Hansestadt Rostock und der Verkehrsverbund Warnow GmbH zur Finanzierung der verbundbedingten Einnahmeverluste der VVW-Unternehmen für die Jahre 2005 bis 2008 mit Option für 2009 beschlossen (0653/04-BV).

 

2009 wurde der 1. Nachtrag zur Vereinbarung für die Jahre 2010 und 2011 beschlossen (2009/BV/0668).

 

In 2011 erfolgte eine große Verkehrserhebung, um die Verkehrsleistung der Unternehmen und damit auch die verbundbedingten Einnahmeverluste neu bestimmen zu können, damit wurden neue belastbare Daten zur Ermittlung der DHV geliefert. Die Ergebnisse der Verkehrserhebung wurden den Aufgabenträgern durch das Gutachterbüro im Februar 2012 präsentiert.

 

Für die Ermittlung der Ausgleichshöhe der DHV wurden zuletzt die Daten der Verkehrs-erhebung im Verkehrsverbund Warnow in 2010/11 in Höhe von 5.179.931 EURO zugrunde gelegt. Der tatsächliche Ausgleich betrug aber für die Jahre bis 2016 jährlich nur 4,2 Mio. EUR. Der Ausgleich verteilt sich zu 80,33 % auf die Hansestadt Rostock und zu 19,67 % auf den Landkreis Rostock (Region). Änderungen der Tarifzonenstruktur sowie Veränderungen von Unternehmensstrukturen, von Angebot und Netz sowie Verkehrs- und Tarifnachfrage haben eine neue Verkehrserhebung, welche im Zeitraum von August 2016 bis Mai 2017 durchgeführt wird, erforderlich gemacht. Die daraus resultierenden neueren Erhebungsdaten liegen voraussichtlich zum Ende des 3. Quartals 2017 vor. Anschließend wird durch die am VVW-Verbund beteiligten Verkehrsunternehmen die weitere Vorgehensweise abgestimmt und der Verteilungsschlüssel angepasst.

 

Zur Aufrechterhaltung des Verbundtarifes im Verkehrsgebiet des VVW soll die Vereinbarung, gültig ab 01.01.2005, für das Jahr 2017 zunächst auf Basis der zuletzt vorliegenden DHV fortgeschrieben werden.

 

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und der Landkreis Rostock haben bereits ihre Zustimmung zur Weiterzahlung ihres Anteils in Höhe von 2,0 Mio. EUR bzw. 200 TEUR für das Jahr 2017 signalisiert. Die erforderlichen Beschlüsse der Gremien werden zeitgleich eingeholt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:               12

 

Produkt:               54702                                          Bezeichnung: Sonstiger Personen- und Güterverkehr

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:              Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

54702.54151000

Sonstiger Personen- und Güterverkehr Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen

 

2.000.000,00

 

 

2017

54702.74151000

Sonstiger Personen- und Güterverkehr Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen

 

 

 

2.000.000,00

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

kein Bezug

 

 

 

 

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Beschlüsse

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01.12.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen