Beschlussvorlage - 2016/BV/2137

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:              - zurückgezogen am 2. November 2016!

 

Die Hansestadt Rostock beschließt den ÖPNV-Tarif des Verkehrsverbundes Warnow für das Verkehrsgebiet der Hansestadt Rostock gültig ab 1. Februar 2017 (Anlage).

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Ziffer 11 Kommunalverfassung M-V

§ 39 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2015/BV/0602 vom 25.02.2015

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat mit Beschluss vom 25.02.2015 (2015/BV/0602) zum 1. Januar 2016 die öffentlichen Personenverkehrsdienste an die Rostocker Straßenbahn AG mittels eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages direkt vergeben. Damit greift der § 39 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), welcher mit der Novellierung zum 1. Januar 2013 geändert wurde. „Soweit die Beförderungsentgelte    Gegenstand eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, hat die zuständige Behörde der Genehmigungsbehörde dies anzuzeigen; in diesem Fall gilt die Zustimmung als erteilt.“ Zuständige Behörde ist in diesem Fall die Hansestadt Rostock selbst (Aufgabenteilung: Amt für Verkehrsanlagen / Zentrale Steuerung). Genehmigungsbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V. Da der Landkreis ebenfalls zum 1. Januar 2016 die rebus Regionalbus Rostock GmbH mit der Erbringung der Verkehrsleistung direkt betraut hat, gilt hier der gleiche Sachstand. Die Tarife werden im Kreistag des Landkreises Rostock voraussichtlich am 2. November 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt. Das neue Antrags- und Genehmigungsverfahren für den VVW-Tarif ist seit 1. Januar 2016 zur Anwendung zu bringen und erfolgt erstmals für den Tarifantrag 2017.
Der Gemeinschaftstarif des VVW, gilt für das gesamte Verkehrsgebiet des VVW. Die Entscheidung der Bürgerschaft ist bezogen auf den eigenen Wirkungskreis (Geltungsbereich HRO), beeinflusst jedoch indirekt Partnerunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV / SPNV. Der Gemeinschaftstarif ist von den Unternehmen Rostocker Straßenbahn AG, rebus Regionalbus Rostock GmbH, DB Regio AG, Weiße Flotte GmbH und Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH anzuwenden.

Die Tarifstrategie des VVW sieht alle zwei Jahre eine Tarifanpassung vor. Bei der Preisgestaltung finden die Entwicklung der Ausgleichszahlungen (u.a. Reduzierung der Abgeltungszahlungen nach § 45 a PBefG gemäß Verordnung), allgemeine Preissteigerungen und Tarifabschlüsse bei den Verkehrsunternehmen die gleiche Berücksichtigung wie die Forderungen aus der Politik zum Beispiel nach einem familien- und kinderfreundlichen Tarif. Dem gegenüber steht der Aufwand für das zu erbringende Verkehrsangebot. Die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Verkehrsunternehmens muss stets gewährleistet werden.

Mit einem attraktiven ÖPNV-Tarif und einem sehr guten Verkehrsangebot kann Verkehrspolitik betrieben werden. Es ist gelungen, mit „Mobil 2016“ mehr Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen, indem das Angebot optimiert und besser auf die Zielgruppen ausgerichtet wurde.

Der vorliegende Tarif umfasst Tarifanpassungen über alle Segmente sowie das Schüler-Ticket. In Rostock werden die Preise für die Einzelfahrkarte um 0,10 EUR angehoben. Daraus ergeben sich die Tageskartenpreise plus 0,30 EUR bzw. Gruppen-Tageskarte plus 0,90 EUR. Die Erhöhung der Monatskarte soll jeweils 2,00 EUR betragen; Aufschläge für den Zusatznutzen bleiben unverändert. Das Schülerticket wurde zum Schuljahr 2016/17 um 1,00 EUR angehoben, für 2017/18 ist deshalb keine Erhöhung geplant. Die konkreten Tarife können der Anlage entnommen werden.

Es ist beabsichtigt, die Tarifanpassung zum 1. Februar 2017 vorzunehmen.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Rostocker Straßenbahn AG

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:  keiner

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.10.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen