Beschlussvorlage - 2016/BV/2121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des Stellenplans 2017 wird beschlossen (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 3, 46, 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. §§ 5 Abs. 1 Nr, 2, 14 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt:

 

Gegenstand des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.

 

Der Eigenbetrieb betreibt zudem ein Hospiz.

 

Der Wirtschaftsplan ist entsprechend für die Bereiche Krankenhaus und Hospiz aufgestellt. Der Plan folgt den Vorgaben des HASIKO 2015-2030 in der Erfolgs- sowie der Finanzplanung. Der Eigenbetrieb plant für das Wirtschaftsjahr 2017 einen Jahresüberschuss von TEUR 2.500. Der Träger sieht vor, diesen Betrag gemäß HASIKO in der Hansestadt gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.

 

Neben den Investitionen, die aus Pauschalfördermitteln des Landes finanziert werden können,  planen  wir für 2017 die Fertigstellung der über Einzelfördermittel geförderten Investitionsvorhaben „Krankenhausapotheke“ und „Hubschrauberlandeplatz“. Zudem wurde für die Sanierung der Zentralküche ein Fördermittelantrag beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern über TEUR 3.000 gestellt. Auch dieses Investitionsvorhaben ist in den vorliegenden Wirtschaftsplan eingestellt. Es handelt sich jeweils um Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht.

 

Unter der Voraussetzung, dass eine MVZ-Gründung im Jahr 2016 umgesetzt werden kann, rechnen wir zudem mit dem Ankauf von zwei weiteren ärztlichen Praxen im Jahr 2017 (TEUR 300).

 

Die Planung für das Geschäftsjahr 2016 sieht einen Jahresüberschuss von 2.500 TEUR vor. In Wertung der derzeitigen positiven wirtschaftlichen Situation des Klinikums Südstadt wird über die Höhe der Zuführung an die Hansestadt Rostock für gemeinnützige Zwecke endgültig nach Bestätigung des Jahresabschlusses entschieden.

 

Die Liquidität ist unter Berücksichtigung des Kassenkreditrahmens gewährleistet.

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 12 für Ergebnishaushalt / 45 für Finanzhaushalt

Produkt: 62303/25101                            Bezeichnung: Eigenbetrieb Krankenhaus/

                                                                      Kulturhistorisches Museum

 

Haus-haltsjahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

2.500.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

2018

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

2.500.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

2019

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

3.000.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

2020

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

3.000.000

 

 

 

 

67600000 / Erträge aus Sondervermögen

 

 

3.000.000

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

Der Plan folgt den Vorgaben des HASIKO 2015-2030 in der Erfolgs- sowie der Finanzplanung (Maßnahme 2015/2.05) mit der Ausnahme der Einzahlungen im Finanzhaushalt im Jahr 2019. Dort sind im HASIKO TEUR 3.000 angesetzt. Mit der Fortschreibung des HASIKO erfolgt eine Korrektur wie unten dargestellt.

 

Maß.-Nr.

Jahr

2017

2018

2019

2020

Maßnahme

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

2015/2.05

Abführung des

Eigenbetriebes Klinikum

Südstadt Rostock

2.500

2.500

2.500

3.000

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2016 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.12.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen