Beschlussvorlage - 2016/BV/2112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2016 im TH 66 wird für folgende Konten erteilt: Produkt: 54101 Gemeindestraßen Konto: 78532000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen Investitionsnummer: 6654101201304099 – Gehwegsanierung im Stadtgebiet  in Höhe von 100.000 EUR


Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben im Produkt 54101 Gemeindestraßen, Konto: 78532000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen Investitionsnummer: 6654101201302918 – Ausbau Biestower Damm in Höhe von 40 TEUR sowie im Produkt 54101 Gemeindestraßen Konto: 78532000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen Investitionsnummer: 6654101201201619 – Stützwand 34 Bahnhofsstraße / Am Güterbahnhof in Höhe von
60 TEUR.

 

 

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Beschlussvorschriften: § 50, Abs. (1) KV M-V

  §   6, Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt/

Finanzielle Auswirkungen:

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Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000

 

 

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101201304099

Gehwegsanierung im Stadtgebiet  

Investitionsposition

2

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

1.              Berechnung

 

EH in EUR

VE in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

              36.347,59

Haushaltsansatz

 

 

     150.000,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz     AO

Aufträge:

./.

./.

 

     78.137,47

     90.922,66

Unechte Deckungsfähigkeit/Mehreinzahlungen

=

 

              0

neu beantragte Haushaltsermächtigung

 

 

100.000,00

 

 

unvorhersehbar:

 

Mit der planerischen Vorbereitung für die Sanierung des Gehweges in der Bruno-Taut-Straße wurde bereits in 2014/2015 begonnen. Entsprechend den doppischen Bewertungskriterien zur Abgrenzung zwischen Herstellung und Investition wurde zu diesem Zeitpunkt ermittelt, dass es sich um eine Reparaturmaßnahme handelt. Im Haushaltsjahr 2015 konnte diese Maßnahme nicht mehr realisiert werden.

Entsprechend der geänderten Restnutzungsdauer in 2016  ist rechnerisch dieser Vermögensgegenstand als investive Maßnahme einzustufen, da sich die geänderte Restnutzungsdauer um mehr als 3,5 Jahre erhöhen wird.

 

 

unabweisbar:

 

In der Bruno Taut Straße im Stadtteil Dierkow ist der Gehweg grundhaft zu erneuern. Der straßenbauliche Zustand ist altersbedingt und durch großflächige Wurzelverwerfungen so desolat, dass eine unmittelbare Verkehrsgefährdung besteht. Schadhafte, teilweise gebrochene Betonplatten liegen nicht mehr niveaugleich nebeneinander und weisen dadurch ebenfalls ein erhebliches Gefährdungspotential auf.

Eine alternative Sperrung bzw. temporäre Einziehung des Gemeingebrauchs ist nicht umsetzbar, da diese Wegebeziehung die Zugänglichkeit der Hauseingänge gewähren muss.

 

 

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Maßnahme Nr.

Position :

6654101201302918

2

Ausbau Biestower Damm

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

          111.600,19

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

                       0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

bereitgestellt:

./.

./.

 

         45.546,75

           5.000,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

         61.053,44

als Deckungsquelle  eingesetzt

 

 

         40.000,00

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen:

Bei der Maßnahme Ausbau Biestower Damm handelte es sich um eine Fortführungsmaßnahme aus dem Jahr 2015, welche im Jahr 2016 beendet und schlussgerechnet wurde. Die restlichen Mittel können für die überplanmäßige Bewilligung bereitgestellt werden.

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Maßnahme Nr.

Position :

6654101201201619

2

Stützwand 34  Bahnhofsstraße / Am Güterbahnhof

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

      326.725,79

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

                    0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

bereitgestellt:

./.

./.

 

            12.639,60

          126.440,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

           187.646,19

als Deckungsquelle  eingesetzt

 

 

             60.000,00

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen:

 

Vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M/V wurde das Vorhaben Stützmauer 34 als förderfähig anerkannt und als Einzelmaßnahme in die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtzentrum“ der HRO eingeordnet.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der nachgewiesenen Ausgaben der HRO im Auftrag des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern durch die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, -entwicklung und Wohnungsbau mbH

Die Baumaßnahme "Stützwand 34" wurde in den Jahren 2014 bis 2015 durchgeführt und jetzt mit den Schlussrechnungen aller noch offenen Planungs- und Überwachungsleistungen abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Bildung der Haushaltsausgabereste war die Höhe der noch anfallenden Schlusszahlungen nicht bekannt. Auch wurde seitens der Baufirma eine Bürgschaft in Höhe der noch offenen Summe für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflegeleistungen bereitgestellt, so dass die Auszahlung der zurückgehaltenen finanziellen Mittel ebenfalls erfolgen konnte.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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20.10.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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25.10.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen