Beschlussvorlage - 2016/BV/2101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss bewilligt für 2016 die überplanmäßigen Aufwendungen im Produktkonto 55500.52312300 Aufwendungen für die Unterhaltung Forst i. H. v. 86.000 € und die überplanmäßigen Auszahlungen im Produktkonto 55500.72312300 Unterhaltung Forst i. H. v. 86.000 € (FH).

 

Die Deckung erfolgt durch überplanmäßige Erträge/ Einzahlungen in gleicher Höhe.

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Beschlussvorschriften:

§ 6 Abs. 4 Nr. 1 Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

8200

Stadtforstamt

Produkt

55500

Kommunale Forstwirtschaft

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

52312300

 

Aufwendungen für die Unterhaltung Forst

Finanzhaushalt

72312300

Unterhaltung Forst

 

 


1.  Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

180.000

180.000

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

24.500

24.500

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

86.000

86.000

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

290.500

290.500

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

Waldschäden muss rechtzeitig und angemessen im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entgegengewirkt werden (§ 19 LWaldG). Um eine Ausbreitung von Schädlingen und auch die Holzentwertung beim Absterben und einhergehende Preisabschläge zu verhindern, ist der Einschlag betroffener Bäume bzw. ganzer Flächen erforderlich. Die Aufwendungen und Auszahlungen für diesen Holzeinschlag sind unabweisbar.

Des Weiteren müssen planmäßige Arbeiten zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft (bspw. Graben­unterhaltung, Walderneuerung u. a.) ausgeführt werden, die nicht in Folgejahre verschiebbar und somit unabweisbar sind. Für diese planmäßigen Aufgaben stehen wegen des überplanmäßigen Holzeinschlags die geplanten Mittel nicht mehr zur Verfügung, können aber aus den Mehrerträgen bzw. Mehreinzahlungen aus dem  Holzverkauf gedeckt werden.

unvorhersehbar:

Aufgrund der starken Nutzungen in den Vorjahren als Folge der Orkane Xaver, Elon und Felix wurde der planmäßige Holzeinschlag von durchschnittlich 12.500 Festmetern auf 7.500 Festmeter gesenkt, um Zuwachs und Nachhaltigkeit zu sichern. Auch die erforderlichen HH-Mittel in den Deckungskreisen 5821 bzw. 7821 wurden für 2016 abgesenkt (Ansätze 2013: 735.700 €, 2014: 861.100 €, 2015: 759.400 €, 2016: 617.300 €; Ansatz Konto Waldunterhaltung 180.000 €, mit bereits genehmigter AÜberschreitung 204.500 € gegenüber 248.000-350.000 €). Schaderreger und einhergehende Holzentwertung erfordern jedoch überplanmäßige, teils kleinräumige und entsprechend aufwändige Holzeinschläge und aufwändigere Holzrückung (kurzfristige Klein- und Kleinstmengen mit teilweise ungünstigen Rückewegen). Einschlagsmenge und Kosten sind unvorhersehbar.

 

2.              Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

8200

Stadtforstamt

Produkt

55500

Kommunale Forstwirtschaft

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

44190011

Sonstige Erträge aus Verkau             

Finanzhaushalt

64190011

Sonstige Einzahlungen aus Verkauf

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

310.000

310.000

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

423.608,62

476.629,07

Mehrerträge, -einzahlungen

=

113.608,62

166.629,07

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0

0

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0

0

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

113.608,62

166.629,07

als Deckungsquelle eingesetzt

 

86.000,00

86.000,00

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Mehrerträge u. Mehreinzahlungen aus dem Verkauf der aufgearbeiteten überplanmäßigen Holzmenge und bei guten Konditionen.

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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

kein Bezug

 

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Beschlüsse

Erweitern

20.10.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.10.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen