Informationsvorlage - 2016/IV/2084

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Zweck der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung ist, laut Testament der Witwe Clara Gütschow, die Förderung mildtätiger Aufgaben, insbesondere die Förderung von Suppenküchen und Teeanstalten sowie Wärmestuben für die Ärmsten der Stadt.

 

Der auszureichende Zinsbetrag für das Haushaltsjahr 2017 beläuft sich auf 2.962,93 Euro. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird um Kenntnisnahme und Empfehlung der auszureichenden Mittel an nachfolgende 2 Vereine, die sich um die Stiftungsgelder beworben haben, gebeten:

 

1.

Wohltat e. V.

Projekt:              Betreiben einer Suppenküche

Beantragt:              2.000,00 Euro

Förderung:              1.962,93 Euro

Zweck:                            Anteilige Förderung des Einkaufs von Lebensmitteln für die Suppenküche

 

 

2.

Arbeitslosenverband Deutschland – KV Rostock e. V.

Projekt:               Anteilige Miete für Ausgaberaum „Rostocker Tafel“

Beantragt:              1.000,00 Euro

Förderung:              1.000,00 Euro

Zweck:                            Anteilige Miete für Ausgaberaum „Rostocker Tafel“

 

 

Mit der Ausschreibung der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung wurden die Verfahrensweisen in der Beantragung von Zuschüssen aus der Stiftung veröffentlicht. Die eingereichten Anträge wurden auf ihre Förderfähigkeit und Verwendung der Zuschüsse, entsprechend dem Satzungszweck, geprüft.

 

Die Maßnahmen werden im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 realisiert. Die Auslobung der Stiftungsmittel an die o. g. Träger erfolgt Anfang Dezember 2016, im Rahmen der Veranstaltung „Tag des Ehrenamtes“.

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.09.2016 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben