Beschlussvorlage - 2016/BV/2083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Fahrzeugbeschaffung zur Personenbeförderung nach Fahrzeugsegmenten und Klassifizierung des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA) für einzelne Nutzergruppen (Anlage 1).

 

  1. Die Eigenbetriebe übernehmen die Klassifizierung nach Fahrzeugsegmenten des KBA für ihre Fahrzeugbeschaffung. Die Leiter der Städtischen Gesellschaften orientieren sich an der Nutzergruppe Präsident der Bürgerschaft, Oberbürgermeister und Stellvertreter des Oberbürgermeisters und werden dort eingeordnet.

 

  1. Diese Klassifizierung wird in das Regelwerk der internen Geschäftsanweisung der HRO als AGA II 1/31 aufgenommen.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV MV

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2015/AN/1290

 

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag 2016/AN/1290 wurde am 17. Februar 2016 in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ausführlich behandelt. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss, die Verfolgung des Antrages 2015/AN/1290 zunächst auszusetzen bis die Verwaltung die Beschaffungsrichtlinie konkretisiert hat und eine interne Geschäftsanweisung erstellt hat.

Im Juli/August 2016 erfolgte durch die Zentrale Steuerung (OE 15) eine Bestandsaufnahme der personengebundenen Dienstfahrzeuge bei den Eigenbetrieben und Kommunalen Unternehmen. In den 23 erfassten Gesellschaften und Tochterunternehmen werden insgesamt 68 personengebundene PKW darunter 7 PKW der oberen Mittelklasse gefahren (Anlage 2). Die Fahrzeugtypen entsprechen bereits der vorgesehenen Klassifizierung der Beschaffung von Dienstfahrzeugen zur Personenbeförderung.

Die Geschäftsanweisung zur Bedarfsmeldung und Bewirtschaftung von Dienstfahrzeugen zur Personenbeförderung (AGA II 1/31) wurde überarbeitet. Aufgenommen wurde, dass die Beschaffung nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen hat:

        Dienstkraftfahrzeuge dürfen nur nach Maßgabe des Haushaltsplanes beschafft werden, wenn diese für den Ablauf des Dienstbetriebes erforderlich sind. Grundsätzlich sind an den Standard von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit strenge Maßstäbe – Orientierung auf Minis (Kleinstwagen)- anzulegen.

        Energieverbrauch und Umweltauswirkungen des Fahrzeugeinsatzes sind bei der Beschaffung zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Nutzfahrzeuge.

        Fabrikneue Fahrzeuge sind grundsätzlich in der ab Werk lieferbaren Serienausstattung zu beschaffen, sofern die Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes keine Sonderausstattungen erfordern.

        Bürgerschaftsbeschlüsse sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist die AGA II 1/13 Teil II zu beachten.

        Alle Dienstfahrzeuge sind mit dem Logo der Hansestadt Rostock zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt vom Amt 67 vor der Auslieferung an das jeweilige Amt.

        Die Beschaffung für bestimmte Nutzergruppen erfolgt nach der Klassifizierung nach Fahrzeugsegmenten des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA). Für die Nutzergruppe Mitarbeiter sind Kleinwagen, Kompaktklasse, Minivan, Großraumvan und Geländewagen je nach Leistungsanforderung vorgesehen. Die obere Mittelklasse wird nur für den Präsidenten der Bürgerschaft, den Oberbürgermeister und seine Stellvertreter beschafft (Anlage 1).

 

Auf die Berücksichtigung der Bürgerschaftsbeschlüsse zum Aktionsplan Elektromobilität vom 02.03.2016 und zur PKW-Emissionsbegrenzung vom 26.06.2009 wird verwiesen. Die Emissionsbegrenzung wurde mit Beschluss der Bürgerschaft (2012/BV/4024) zur Erstellung eines sozialverantwortlichen öffentlichen Beschaffungsleitbildes für die Hansestadt Rostock

als öffentlicher Auftraggeber aufgenommen. Bürgerschaftsbeschlüsse sind

grundsätzlich einzuhalten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einzelverfahren der Beschaffung von Dienstfahrzeugen zur Personenbeförderung

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.03.2017 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.04.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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10.05.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen