Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- zurückgezogen am 17.02.2017
Beschlussvorschlag: Folgender Passus wird als letzter Satz des Punkt 2 des Beschlussvorschlages ergänzt: Von dieser klaren und begrenzenden Definition abweichende Nutzungen sind nicht zulässig.
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden zusätzlichen Punkt 4 wie folgt ergänzt: Die gegenwärtigen Nutzungen vorhandener Gebäude werden nicht eingeschränkt.
Somit lautet der neue Beschlussvorschlag:
Das Plangebiet wird begrenzt: im Norden: durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße im Osten: durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße im Westen: durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen. Von dieser klaren und begrenzenden Definition abweichende Nutzungen sind nicht zulässig.
Sachverhalt: Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das beschriebene Gebiet als „Sondergebietsfläche mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik“ ist zu begrüßen. Dieses Gebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als solches ausgewiesen. Mit Beschluss 2015/BV/1046 „Aufstellung Bebauungsplan Thierfelderstraße“ wurde auf dem ursprünglich dort vorgesehenen Sondergebiet „Wissenschaft und Technik“ die Möglichkeit für mehrgeschossigen Wohnungsbau geschaffen. Diese Flächen sind somit für die Nutzung „Wissenschaft und Technik“ weggefallen. Insofern ist u. a. auch unter diesen Aspekt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Festlegung „Wissenschaft und Technik“ für das definierte Gebiet „Ernst-Heydemann-Straße“ Ziel führend. Da die Flächen für die definierten Sondergebiete „Wissenschaft und Technik“ u. a. durch den o. e. Beschluss reduziert wurden, ist eine dezidierte und ausschließliche Nutzung der vorhandenen Gebiete mit dieser Festlegung, so auch des Gebietes „Ernst-Heydemann-Straße“ in diesem Sinne anzustreben und als Flächenressource mit dieser Intention vorzuhalten. Des Weiteren sollen die gegenwärtig in diesem Gebiet vorhandenen Nutzungen bestehender Gebäude, die im Übrigen größtenteils unter Denkmalschutz stehen, nicht eingeschränkt werden.
Berthold F. Majerus Dr. Sybille Bachmann
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |