Beschlussvorlage - 2016/BV/2079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-          Nr. 2016/BV/1661 – Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 


Sachverhalt: 

 

Am 18.05.2016 hat die Bürgerschaft die Eckwerte, einschließlich des 1. Nachtrages (2016/BV/1661-01), zur Haushaltsplanaufstellung 2017 für die Verwaltungstätigkeit, ohne Änderungen beschlossen. Im Ergebnis des Haushaltsaufstellungsprozesses konnten die Eckwerte sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt gegenüber den beschlossenen Eckwerten und den im Haushaltsplan 2015/2016 ausgewiesenen Finanzplandaten wesentlich verbessert werden.

 

Die Haushaltsverbesserungen resultieren im Wesentlichen aus den Erwartungen der Entwicklung der Steuereinnahmen, welche aufgrund der aktuellen Entwicklung und den Ergebnissen aus der Steuerschätzung vom Mai 2016 angepasst wurden.

 

Um den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich und das gemeinsame Konsolidierungsziel zu erreichen, orientiert sich der Zuschussbedarf für die Jahre 2018 bis 2020 an den Eckwerten des Jahres 2017 für die Fachbudgets. 

 

 

Im Ergebnis der geführten Arbeitsprozesse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2017 und den Finanzplanzeitraum die folgenden Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen:

 

Übersicht Ergebnishaushalt – Verwaltungstätigkeit

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt Verwaltungstätigkeit

Plan

Ansatz

Finanz-plan

Finanz-plan

Finanz-plan

 

2016

2017

2018

2019

2020

Erträge

597,4

656,7

668,5

670,1

674,2

   dav. aus der Auflösung der

   Sonderposten

29,5

30,5

30,0

29,6

28,3

Aufwendungen

594,0

647,7

664,7

664,9

665,1

   dav. Abschreibungen

43,7

49,1

48,4

48,3

46,8

Jahresergebnis

3,4

9,0

3,8

5,2

9,1

 

 

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf weist gegenüber dem Vorjahr im Ergebnishaushalt im Jahr 2017 eine Verbesserung in Höhe von 5,6 Mio. EUR aus.

 

Übersicht Finanzhaushalt – Verwaltungstätigkeit

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

Verwaltungstätigkeit

Plan

Ansatz

Finanz-plan

Finanz-plan

Finanz-plan

 

2016

2017

2018

2019

2020

Einzahlungen

556,0

613,8

625,0

626,8

633,0

Auszahlungen

541,3

590,7

603,9

605,0

607,4

Saldo der Ein- und Auszahlungen

14,7

23,1

21,1

21,8

25,6

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen

-9,0

-9,4

-9,9

-10,5

-10,3

Saldo der Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des Haushaltsjahres (einschließlich negativer Vortrag)

-145,9

-132,2

-121,1

-109,8

-94,4

 

Im Finanzhaushalt 2017 ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung in Höhe von 8,4 Mio. EUR. Der geplante negative Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit per 31.12.2017 in Höhe von -132,2 Mio. EUR verhindert derzeit den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich nach § 16 GemHVO-Doppik.

 

Bei der laufenden Verwaltungstätigkeit wurden sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt die angemeldeten Bedarfe gemeinsam mit den Fachämtern beraten und in ausgewiesener Höhe veranschlagt.

 

 

Übersicht über die wesentlichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen gegenüber dem Vorjahr

 

- in Mio. EUR -

Verwaltungs-tätigkeit

Ergebnis-haushalt

Finanz-haushalt

Erläuterungen

Erträge/

Einzahlungen

2017

2017

 

Gewerbesteuer

+3,3

+3,2

Anpassung an den Erfüllungsstand des laufenden Jahres

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+3,9

+3,9

Die Steigerung basiert auf der Prognose der aktuellen Steuerschätzung zur Aufkommensentwicklung

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

+3,0

+3,0

planmäßige Zuwächse des zu verteilenden Anteils am Umsatz-steueraufkommen  einschließlich der einmaligen Sonderhilfe des Landes in Höhe von 2,6 Mio. EUR

Gewinnabführung der RVV

+ 0,5

+ 0,5

Aufgrund der hohen Liquidität der RVV erwartet die HRO eine Ausschüttung aus dem Gewinn des Jahres 2016 in Höhe von 0,5 Mio. EUR

Erträge aus der Auflösung Sonderposten

+ 3,8

 

Investitionsmaßnahmen, die  von Dritten gefördert werden, führen zu  Erhöhungen bei den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten


- in Mio. EUR -

Verwaltungstätigkeit

Ergebnis-haushalt

Finanz-haushalt

Erläuterungen

Erträge/Einzahlungen

2017

2017

 

Zuweisungen nach dem Sozialhilfefinanzierungs-gesetz

+3,6

+3,6

Die erheblichen Abweichungen gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 im TH 50 resultieren insbesondere aus der aktuellen Flüchtlingssituation und den damit verbundenen kontinuierlich andauernden Flüchtlingszuwächsen. Für die Betreuung und Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden werden erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt, welche durch das Amt für Migration und Flüchtlinge überwiegend erstattet werden. Da die Anzahl der Asylbewerber in der Hansestadt Rostock um ein vielfaches gestiegen ist, mussten neue Unterbringungsmöglichkeiten (Not- bzw. Gemeinschafts-unterkünfte) geschaffen werden. Die Betreibung dieser Unterkünfte wird in voller Höhe durch das Land erstattet.

 

Darüber hinaus ergeben sich auch in Umsetzung des SGB VIII erhebliche Mehraufwendungen/ -auszahlungen auf Grund Fürsorge und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer.

 

Leistungen aus der Umsetzung Hartz IV

+1,3

+1,3

Bundesbeteiligung nach SGB II für Leistungen Unterkunft und Heizung sowie Bildung und Teilhabe

+ 5,5

+ 5,5

Erhöhung der Erträge der sozialen Sicherung im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Grund des erwarteten Anstiegs an Leistungsberechtigten

+2,7

+2,7

Erhöhung der Kostenbeteiligungen und –erstattungen im Bereich des SGB XII, insbesondere durch die Zuweisung von Asylbewerbern durch das Land sowie deren Unterbringung in Gemeinschaftsunter-künften

+26,0

+26,0

Erhöhung der Erträge der sozialen Sicherung im Bereich des SGB VIII, insbesondere für Erstattung vom Land für Betreuung und Förderung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer und Zuweisungen vom Land für die Förderung der Kindertagesbetreuung

+8,1

+8,1


- in Mio. EUR -

Verwaltungstätigkeit

Ergebnis-haushalt

Finanz-haushalt

Erläuterungen

Aufwendungen/Auszah-lungen

2017

2017

 

Personalkosten

./. 5,2

 

Mit Neufassung des § 35 der GemHVO-Doppik haben die Gemeinden das Wahlrecht, ob Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und geleistete Überstunden gebildet werden. Da die Ermittlung der jeweiligen Rückstellungen zum Jahresende sowie die buchhalterische Erfassung dieser mit einem enorm hohen Arbeitsaufwand verbunden sind, wurden die Regelungen zur Erleichterung mit dem Haushaltsplan 2017 umgesetzt.

Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für die  Instandhaltung Pflege und Wartung der Fahrbahnen

+ 1,1

 

Für den M.-Andersen-Nexö-Ring, Abschnitte der Warnowallee und der Ostseeallee wurden aufgrund des desolaten Zustandes Rückstellungen gebildet. Die entsprechenden Finanzauszahlungen wurden in den Jahren 2018-2020 berücksichtigt.

Aufwendungen der sozialen Sicherung nach SGB XII, u.a. für Hilfen zum Lebensunterhalt, Eingliederungsleistungen für behinderte Menschen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

+3,7

+3,7

Die erheblichen Abweichungen gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 im TH 50 resultieren insbesondere aus der aktuellen Flüchtlingssituation und den damit verbundenen kontinuierlich andauernden Flücht-lingszuwächsen. Für die Betreuung und Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden werden erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt, welche durch das Amt für Migration und Flüchtlinge überwiegend erstattet werden. Da die Anzahl der Asylbewerber in der Hansestadt Rostock um ein vielfaches gestiegen ist, mussten neue Unter-bringungsmöglichkeiten (Not- bzw. Gemeinschaftsunterkünfte) geschaffen werden. Die Betreibung dieser Unterkünfte wird in voller Höhe durch das Land erstattet.

 

Darüber hinaus ergeben sich auch in Umsetzung des SGB VIII erhebliche Mehraufwendungen/ -auszahlungen auf Grund Fürsorge und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer.

 

 

Aufwendungen der sozialen Sicherung nach SGB II, u.a. Leistungen für Unterkunft und Heizung und Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II)

+1,9

+1,9


Verwaltungstätigkeit

Ergebnis-haushalt

Finanz-haushalt

Erläuterungen

Aufwendungen/Auszah-lungen

2017

2017

 

Aufwendungen der sozialen Sicherung nach SGB VIII, u. a. für die Förderung der Kindertagesbetreuung, Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer und die Übernahme von Elternbeiträgen

 

+13,1

+13,1

Siehe Erläuterungen Seite 5

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich der Gemeinschafts-/Notunterkünfte

+26,7

+26,7

Einheitsmiete KOE

+ 0,6

+ 0,6

Die Erhöhung resultiert aus der Inbetriebnahme eines neuen Verwaltungsgebäudes

Zuweisungen für laufende Zwecke an das SSV

+ 0,5

+ 0,5

Erhöhung des Eigenanteils aufgrund von höheren Antragstellungen ab dem Programmjahr 2016

Abschreibungen

+ 5,4

 

Neuinvestitionen führen zu  Erhöhungen bei den Abschreibungen

Gewinnabführung  aufgrund Verkauf Messehalle

+ 9,8

+ 9,8

Aus dem Verkauf der Messehalle ist eine Gewinnabführung des Eigenbetriebes KOE an den Haushalt eingeplant.

Zinsaufwendungen

./. 2,3

./. 2,0

Aufgrund des immer noch anhalten niedrigen Zinsniveaus wurden die Zinsaufwendungen und -auszahlungen angepasst

 

 

 

Übersicht Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit

 

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

Investitionstätigkeit

Plan

Ansatz

Finanz-plan

Finanz-plan

Finanz-plan

 

2016

2017

2018

2019

2020

Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

37,6

46,9

26,4

23,6

27,4

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

47,3

56,0

36,9

35,1

38,3

Saldo Investitionstätigkeit

- 9,7

-9,1

-10,5

-11,5

-10,9

 


Die investiven Ein- und Auszahlungen im Jahr 2017 beinhalten unter anderem weiterzuleitende Fördermittel an die HERO in Höhe von 2,3 Mio. EUR für die Verkehrsertüchtigung des Seehafens Rostock und die Rostocker Fischereihafen GmbH in Höhe von 1,8 Mio. EUR für den Schüttgutumschlag und den Ausbau Liegeplatz 27. 

 

 

Im Jahr 2017 wurden nachfolgende wesentliche Investitionen neu veranschlagt:

 

-in EUR-

TH

Bezeichnung der Maßnahme

2017

10

Plattenaufrüstung zentrale Speicher

55.000

37

Ersatz von Schiffstechnik für das Feuerlöschboot

100.000

 

Erwerb von Löschfahrzeugen Berufsfeuerwehr

789.500

 

Erwerb von Löschfahrzeugen Freiwillige Feuerwehr

1.190.000

 

Erwerb von Rettungswagen

280.000

 

Erwerb von Abrollbehältern

300.000

 

Beschaffung von Wechselladern Berufsfeuerwehr

200.000

 

Investitionszuschuss für Gebäudeneubau der Freiwilligen Feuerwehr in der Südstadt

720.000

50

Beschaffung von 2 Kassenautomaten

100.000

66

Ausbau Schlesinger Str. (Grother Pool)

100.000

 

Sanierung des Kreuzungsbauwerks Evershagen

3.000.000

67

Sanierung der Teilfläche Kringelgrabenpark

110.000

 

Sanierung Reiferbahn

200.000

 

Sanierung von Baugruppen - Kühlanlagen

120.000

73

Neubau WC Warnemünde - Strandweg 6a (Kernbereich 2)

175.000

83

Plattform Ostseite Alter Strom

900.000

 

 

Die Maßnahme Plattform Ostseite Alter Strom wird zu 100 % gefördert.

 

Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Eigenmittel der Hansestadt Rostock und der vom Ministerium für Inneres und Sport eingeschränkten Kreditgenehmigung konnten nicht alle wünschenswerten Investitionsmaßnahmen in der Haushaltsplanung 2017 und den Folgejahren berücksichtigt werden. Alle Organisationseinheiten wurden aufgefordert, die wichtigsten und bedeutendsten Maßnahmen für die Haushaltsplanung 2017 – 2020 im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel anzumelden. Die nicht berücksichtigten Maßnahmen sind im Haushaltsaufstellungsprozess in den Folgejahren unter einer erneuten Prioritätenabwägung zu ordnen.

 


Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

Finanzierungstätigkeit

Plan

Ansatz

Finanz-plan

Finanz-plan

Finanz-plan

 

2016

2017

2018

2019

2020

Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen

-9,7

-9,1

-10,5

-11,5

-10,9

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen

9,7

9,1

10,5

11,5

10,9

Auszahlungen zur Tilgung von Krediten

9,0

9,4

9,9

10,5

10,3

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen

0,7

-0,3

0,6

1,0

0,6

 

 

 

Städtebauliches Sondervermögen

 

Nach Übergabe der Haushaltsanmeldungen wurden für das Städtebauliche Sondervermögen die Planansätze wie folgt in den Haushalt der Hansestadt Rostock eingestellt:

 

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt

2017

2018

2019

2020

 

Erträge Verwaltungstätigkeit

0,001

0,001

0,001

0,001

Aufwand Verwaltungstätigkeit

1,8

1,0

1,2

1,5

Saldo Verwaltungstätigkeit

-1,8

-1,0

-1,2

-1,5

 

        - in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

2017

2018

2019

2020

 

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

0,001

0,001

0,001

0,001

Auszahlungen Verwaltungstätigkeit

1,8

1,0

1,2

1,5

Saldo Verwaltungstätigkeit

-1,8

-1,0

-1,2

-1,5

 

Investive Auszahlungen

1,4

3,3

4,5

2,8

 


Die Haushaltssatzungen für das Städtebauliche Sondervermögen (Band IV) werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Haushaltsrisiken

 

Auch im Jahr 2017 bestehen weiterhin konjunkturbedingte Risiken in den Bereichen Steuern und Soziallasten.

 

Für die Zahlungen an die EVG aus einer eventuellen Umsatzsteuerpflicht für eine Schadensersatzzahlung wurden zum 01.01.2012 Rückstellungen in Höhe von 1,3 Mio. EUR gebildet. Im Finanzhaushalt wurden noch keine Mittel eingestellt.

 

Im Rahmen der Tarifrunde 2016 wurde auch die Einführung einer neuen Entgeltordnung zum TVöD ab dem 01.01.2017 beschlossen, die unter anderem eine neue Zuordnung in höhere Entgeltgruppen beinhaltet. Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Personalaufwendungen und –auszahlungen können noch nicht beziffert werden.

 

Seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V wurde mit Erlass Nr. 1/2014 vom 16.07.2014 die Förderfähigkeit der Trägervergütung an die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung und -entwicklung für Maßnahmen im Bereich des Städtebaulichen Sondervermögens in Frage gestellt, wenn diese im Rahmen einer Inhousevergabe erbracht werden. Auf Grund der Bedeutung des Sachverhaltes ist die Erstellung eines Rechtsgutachtens vorgesehen. Für die noch ausstehenden Abrechnungen durch das Landesförderinstitut wird die Bildung von Rückstellungen geprüft.

 

 

Wesentliche Produkte

 

Entsprechend § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte zu beschreiben. Dabei sind Ziele und Kennzahlen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes zu benennen. Wesentliche Produkte können Produkte sein, die von strategischer Bedeutung sind und auch vom finanziellen Umfang her als besonders steuerungsrelevant angesehen werden. Insgesamt wurden 31 Produkte als wesentlich bestimmt. Eine Änderung zum Haushalt 2017 wird nicht vorgeschlagen. Hierzu ist für das nächste Haushaltsjahr ein umfassender Neubewertungsprozess vorgesehen. 

 

 


Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung

 

 

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt

Verwaltungstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Erträge

668,5

670,1

674,2

Aufwendungen

664,7

664,9

665,1

Jahresergebnis

3,8

5,2

9,1

 

 

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

Verwaltungstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

625,0

626,8

633,0

Auszahlungen Verwaltungstätigkeit

603,9

605,0

607,4

Saldo Verwaltungstätigkeit

21,1

21,8

25,6

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

Investitionstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

26,4

23,6

27,4

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

36,9

35,1

38,3

Saldo Investitionstätigkeit

- 10,5

- 11,5

- 10,9

 

- in Mio. EUR -

Finanzierungstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Einzahlungen aus Investitionskrediten

10,5

11,5

10,9

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

10,5

11,5

10,9

Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten

9,9

10,5

10,3

Tilgung von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

11,8

11,8

15,7

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

21,7

22,3

26,0

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-11,2

-10,8

-15,1

 

In der mittelfristigen Finanzplanung werden positive Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit ausgewiesen, die zur Deckung der Zahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten ausreichen und darüber hinaus zur Tilgung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eingesetzt werden können. Bei den Salden der investiven Ein- und Auszahlungen ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellungen in den Folgejahren weitere Investitionsbedarfe zu berücksichtigen sind.


Es ist erklärtes Ziel der Hansestadt Rostock, den negativen Finanzierungssaldo im höchst möglichen Umfang jährlich zurück zu führen. Seitens der Hansestadt Rostock werden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um Haushaltsverbesserungen zu erreichen. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit beläuft sich per 31.12.2020 voraussichtlich auf -94,4 Mio. EUR. In dem gesondert als Beschlussvorlage vorzulegenden Haushaltssicherungskonzept 2017 bis 2021 werden weitere Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung aufgezeigt, die es umzusetzen gilt, um die uneingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock zu erreichen. Die Hansestadt Rostock arbeitet weiterhin am Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, um mit Hilfe der Konsolidierungshilfe den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen.

 

 

Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetriebe

 

Die Wirtschaftspläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetriebe (Band V) sowie die testierten Jahresabschlüsse der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften (Band VI) werden fristgemäß, aber gesondert übergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

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Der Ergebnishaushalt weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in 2017 in Höhe von 9,0 Mio. EUR aus. Der Finanzhaushalt weist unterjährig einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in 2017 in Höhe von 23,1 Mio. EUR aus, welche die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen in 2017 von 9,4 Mio. EUR abdecken.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller

1. Stellvertreter des Oberbürgermeister

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.09.2016 - Finanzausschuss - vertagt

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20.09.2016 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - vertagt

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21.09.2016 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - vertagt

Abstimmungsergebnis für die Vertagung:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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21.09.2016 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

Erweitern

21.09.2016 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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22.09.2016 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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27.09.2016 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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27.09.2016 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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27.09.2016 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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27.09.2016 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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28.09.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Die Beschlussvorlage 2016/BV/2079 wird einstimmig vertagt.

 

 

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29.09.2016 - Kulturausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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04.10.2016 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

Erweitern

04.10.2016 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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04.10.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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05.10.2016 - Ortsbeirat Biestow (13) - vertagt

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der Ortsbeirat stimmt einer Vertagung einstimmig zu.

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05.10.2016 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - vertagt

 

 

 

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06.10.2016 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - vertagt

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06.10.2016 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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06.10.2016 - Ortsbeirat Südstadt (12) - vertagt

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11.10.2016 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

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11.10.2016 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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11.10.2016 - Ortsbeirat Evershagen (6) - vertagt

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11.10.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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11.10.2016 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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18.10.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.10.2016 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

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18.10.2016 - zeitweiliger Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

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18.10.2016 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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18.10.2016 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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19.10.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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19.10.2016 - Rechnungsprüfungsausschuss - abgelehnt

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19.10.2016 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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19.10.2016 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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20.10.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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25.10.2016 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

                                                                      (Anlagen: Haushaltsplan und Anlagen)

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

-

 

Empfohlen

x

Enthaltungen:

5

 

Nicht empfohlen

 

 

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25.10.2016 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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27.10.2016 - Kulturausschuss - vertagt

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01.11.2016 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

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02.11.2016 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

 

 

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02.11.2016 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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02.11.2016 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - abgelehnt

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03.11.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

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03.11.2016 - Finanzausschuss - vertagt

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03.11.2016 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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03.11.2016 - Ortsbeirat Südstadt (12) - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

X

 

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08.11.2016 - Ortsbeirat Evershagen (6) - vertagt

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17.11.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Es folgt die Abstimmung über den Haushalt des Brandschutz- und Rettungsamtes:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

7

 

Abgelehnt

x

 

 

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23.11.2016 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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24.11.2016 - Kulturausschuss - vertagt

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01.12.2016 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

Abstimmung:                                                           Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen mit Änderungen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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01.12.2016 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

 

 

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01.12.2016 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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01.12.2016 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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07.12.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2016/BV/2079 (einschließlich Nachträgen und bestätigten Änderungsanträgen):

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Anlagen:

-          Überarbeitung der Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan und
  Anlagen (Bände I bis III * und V bis VIII) aufgrund der Änderungen/Ergänzungen
  werden nach Fertigstellung beigefügt

 

 

Link zu den nach Beschlussfassung überarbeiteten Anlagen
- Interaktiver Haushalt der Hansestadt Rostock:

 

 

https://primary.ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?jahr=2017&kid=18cg18qq185b185b18qq185b185b185b185b185b185b185b185b185b185b18qk185b185b18qk18ce&typ=18xt1bb318xp&dswid=-9961

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

* Band IV - Haushaltssatzungen 2017 für das Städebauliche Sondervermögen -
  wird laut Nachtrag Nr. 2016/BV/2079-06 (NB) der Bürgerschaft gesondert
  zur Beschlussfassung vorgelegt

 

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13.12.2016 - Ortsbeirat Evershagen (6) - zur Kenntnis gegeben