Stellungnahme - 2016/DA/2071-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Runderlasse des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern werden seit 2013 Fachkräfte der Schulsozialarbeit (SSA) – vorrangig an Grundschulen – aus unverbrauchten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT).

 

Aus den Jahren 2011 und 2012 verblieben der Hansestadt Rostock aus den Zuweisungen zur Durchführung des BuT insgesamt 3.713.370,98 EUR Restmittel. Diese Mittel waren und sind zweckgebunden für Maßnahmen der Bildung und Teilhabe einzusetzen und gemäß dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 09.05.2012 auf der Grundlage des  § 11 Abs. 2 Satz 3 AG-SGB II auf das Folgejahr bzw. die Folgejahre zu übertragen. In der Annahme, dass die Zuweisungen zur Finanzierung der gesetzlichen Leistungen aus BuT auch weiterhin auskömmlich sein werden, hat sich die Hansestadt Rostock dafür entschieden, mit den Restmitteln aus 2011 und 2012 ab 2014 als freiwillige Leistung „Schulsozialarbeit aus BuT“ zu finanzieren und entsprechende Planungen bis zum Jahr 2020 angestellt.

 

Es ist jedoch festzustellen, dass sich die Ausgaben der Hansestadt Rostock für die gesetzlichen Leistungen aus BuT (§ 28 SGB II und § 6b BKGG) und die Nebenleistungen seitdem ständig weiter erhöht haben, während sich die Zuweisungen des Bundes gemäß § 46 Abs. 5 und 6 SGB II nicht im gleichen Maße erhöhten. Hintergrund hierfür ist, dass die Berechnungsgrundlage für die Zuweisungen die Aufwendungen der Hansestadt Rostock für die Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II sind. Da sich diese bereits seit mehreren Jahren rückläufig entwickeln, sind die Zuweisungen des Bundes zur Durchführung des Bildungs- und Teilhabepaketes schon seit 2014 nicht mehr bedarfsdeckend.

 

Somit mussten die Restmittel BuT aus den Jahren 2011 und 2012 bereits seit 2014 zur Erbringung der gesetzlichen Leistungen BuT eingesetzt werden, mit der Folge, dass mit dem Runderlass 15/2016 des Sozialministeriums festgestellt wurde, dass von ursprünglich 3.713.370,98 EUR nur noch 1.348.025,43 EUR Restmittel in das Jahr 2016 zu übertragen waren. Die daraufhin angestellte Prognose der Ausgaben für BuT in 2016 und die Gegenüberstellung mit den Zuweisungen des Landes führte zu dem Ergebnis, dass am Ende des Jahres voraussichtlich etwa 500.000 EUR Restmittel in das Jahr 2017 zu übertragen wären.

 

Bei diesem Prognoseergebnis und im Hinblick auf die stetig weiter steigenden Ausgaben für BuT in der Hansestadt Rostock ist eine Weiterfinanzierung der freiwilligen Leistung „Schulsozialarbeit aus BuT“ über das Jahr 2016 hinaus nicht möglich.     

 

Schulsozialarbeit mit seinen präventiven und intervenierenden Arbeitsformen ist in der Hansestadt Rostock Teil eines umfassenden Hilfesystems geworden. Im Besonderen leistet Schulsozialarbeit für alle Schüler und Schülerinnen und deren Angehörige einen wesentlichen Beitrag zur individuellen und sozialen Entwicklung über das schulische Angebot hinaus. Schulsozialarbeit unterstützt somit alle jungen Menschen beim Gelingen ihrer Schulzeit. Schulsozialarbeit an Grundschulen leistet im Besonderen seinen Beitrag in der Förderung von Schlüsselqualifikationen, um bereits ab dem Grundschulalter die Entwicklung von Lebensperspektiven zu unterstützen.

 

Eine Kompensation von Schulsozialarbeit durch andere Angebote oder Leistungen ist aus fachamtlicher Sicht nicht möglich.

 

Die Bedarfe in Bezug auf Schulsozialarbeit in der Hansestadt Rostock sind geklärt durch die Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses BV/2528 aus 2011 und BV/0985 aus 2015. Entsprechend der §§ 1 und 13 SGB VIII findet das Leistungsfeld Schulsozialarbeit seine gesetzliche Vorlage, indem junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert sowie in ihrer schulischen und beruflichen Eingliederung begleitet werden sollen. 

 

Die Ergebnisse der „Lebenswelt- und Sozialraumanalyse für die integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung der Hansestadt Rostock“[1] von 2014 dokumentieren einen wesentlichen Beitrag der Schulsozialarbeit hinsichtlich der Beratungsleistungen und Mediation bei Konflikten. Insgesamt attestieren die Ergebnisse der Analyse, dass sich die Bereitstellung von Schulsozialarbeit an Schulen positiv auf das Schulklima, auf Lernerfolge und auf das Wohlbefinden von Schülern und Schülerinnen auswirkt.  

 

Im Rahmen der „Integrierten Jugendhilfeplanung der Hansestadt Rostock“[2] wurde in der Planungsgruppe 2 für die Leistungsfelder § 11 – 14 und 16 SGB VIII votiert, sich für einen stetigen Ausbau der Schulsozialarbeit stark zu machen und in Abhängigkeit von Finanzierungsoptionen an allen Schulen der Hansestadt Rostock zu etablieren.

 

In Anlehnung an die Rahmenbedingungen der ESF-Förderung für weitere Stellen in Schulsozialarbeit in der Hansestadt Rostock wurden die Planansätze für die Finanzierung von Schulsozialarbeit aus BuT-Geldern bis Ende 2020 erarbeitet und gegenüber den freien Trägern und deren Fachkräfte thematisiert. 

 

Mit der ungeklärten Finanzierung ab 2017 von Schulsozialarbeit, die bisher aus BuT-Geldern realisiert wurde, würde durch den Wegfall der benannten Stellen für die gewachsenen Strukturen und tragfähigen Beziehungen in dem wichtigen Arbeitsfeld an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule eine nicht zu schließende Lücke entstehen und steigende Kosten in anderen Leistungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zu erwarten sein

 

 

 

 

 


[1] Universität Rostock, 2014

[2] Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister, Amt für Jugend und Soziales, 2011

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Finanzielle Auswirkungen:

 

In der Haushaltsplanung 2017 wurden Auszahlungen in Höhe von 455.000 EUR für Schulsozialarbeit, finanziert aus BuT-Mitteln, eingestellt. Werden lediglich die bestehenden 7,75 VzÄ in 2017 weiter finanziert, sind für diese Leistungen 360.000 EUR zu berücksichtigen. Aus heutiger Sicht kann im Teilhaushalt 50 keine sichere Finanzierungs-quelle bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

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Beschlüsse

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07.09.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben