Änderungsantrag - 2016/BV/2064-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlusstext wird ergänzt:

Es wird ein weiterer Punkt angefügt:

 

Eine Mindestbeteiligung der Stadtwerke AG in Höhe von 25,1 % an der Gesellschaft ist spätestens bis zum 31. 3. 2017 zu vollziehen, sofern dem nicht

a)      rechtliche Gründe bzw.

b)      deutliche finanzielle Nachteile entgegenstehen.

Über den Zwischenstand ist die Bürgerschaft in ihrer Januar-Sitzung 2017 zu informieren.

 

Sachverhalt:

 

Eine gemeinsam getragene Gesellschaft wäre bereits mit Geschäftsaufnahme wünschenswert, scheint aber zeitlich nicht mehr realisierbar.

Ein abgestimmtes Vorgehen ist auf Dauer nur dann zu gewährleisten, wenn Stadtwerke und WIRO gemeinsam die Gesellschaft tragen.

 

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Beschlüsse

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07.09.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt