Stellungnahme - 2016/AN/1991-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit der Stellungnahme zu dem Antrag kann das Ergebnis der intendierten Prüfung bereits vorweggenommen werden.

Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, Beiräten, sei es durch die jeweiligen Vorsitzenden oder gar jedem einzelnen Mitglied ein generelles Rede- und Antragsrecht einzuräumen.  Mitgliedern des Beirates kann im Einzelfall Rederecht als sachverständige Einwohner oder nach § 17 KV M-V im Rahmen der Einwohnerfragestunde eingeräumt werden. Darüber hinaus bestehen Rede- oder gar Antragsrechte nicht. Die dem Antrag zugrunde liegende Frage nach Beiratsmitgliedern zustehenden Beteiligungsrechten in Sitzungen der Bürgerschaft war schon häufiger Gegenstand von Nachfragen. Die Problematik ist daher für die Verwaltung nicht neu und wurde zumindest informell schon häufiger beantwortet.

 

Die Kommunalverfassung räumt Antragsrechte nur Mitgliedern der Gemeindevertretung ein; sei es direkt oder in besonderen Fällen für deren Zusammenschlüsse (Fraktionen, Zählgemeinschaften).

Die Kommunalverfassung sieht von dem Grundsatz, Antragsrechte nur Gemeinderats-mitgliedern zuzugestehen, nur eine Ausnahme vor.

Nach § 42 a Abs. 3 KV M-V sind den Ortsvorstehern, in Rostock den Ortsbeirats-vorsitzenden, die gleichen Rechte eingeräumt, wie den Mitgliedern der Gemeindevertretung, soweit es die Interessen des Ortsteiles betrifft, die von den Vorsitzenden vertreten werden.

 

Darüber hinaus sieht die Kommunalverfassung keine Antragsrechte für Nichtmitglieder des Gemeinderates vor.

Die Kommunalverfassung enthält zudem keine Ermächtigungsgrundlage dafür, im Einzelfall Antragsrechte auch für Personen zu schaffen, für die solche Rechte von der Kommunal-verfassung nicht eingeräumt sind.

 

 

 

 

 

 

 

Es können daher weder durch Beschluss noch durch Aufnahme in die Hauptsatzung den Mitgliedern der Beiräte diese Rechte eingeräumt werden.

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in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Beschlüsse

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07.09.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben