Stellungnahme - 2016/AN/2054-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

 

Die in der Wasserspringerhalle im Laufhallenkomplex befindliche Trockensprunganlage ist stark sanierungsbedürftig. Sie entspricht nicht mehr den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.  Sie besteht seit den 1980- er Jahren und wird ausschließlich von den Spitzensportlern des Bundesstützpunktes Wasserspringen als wichtiges Trainingselement genutzt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr 2016

Teilhaushalt: 40

Produkt: 42401                                                        Bezeichnung: Sportstätten und Bäder

Investitionsmaßnahme Nr.:404240120140199  Bezeichnung: Investive Ausstattung Sportstätten und Bäder Position 2 Ersatzbeschaffung Sportgeräte

 

 

 

 

 

 

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0

59.833,25

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

  0

  0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

 

100.000

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

0

159.833,25

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Erträge/Einzahlungen der Verwaltungstätigkeit entsprechend § 12 GemHVO- Doppik nicht für Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit eingesetzt werden dürfen.

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Mit dem prognostizierten Jahresergebnis 2016 wird das geplante Konsolidierungsergebnis voraussichtlich erreicht. Die Umsetzung bisher nicht geplanter Maßnahmen steht dem Konsolidierungsziel entgegen.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und

1. Stellv. des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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29.09.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

12.10.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben