Änderungsantrag - 2016/BV/2064-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Ein weiterer Punkt (5) wird angefügt:

 

 

Gleichzeitig ist unter der Federführung der Hansestadt Rostock und unter Mitarbeit der Stadtwerke und der WIRO eine Konzeption zu erarbeiten, die die zukünftigen Entwicklungen auf dem Energie- und Wohnungswirtschaftsmarkt (siehe Punkt 5 im Sachverhalt) untersucht. Darauf aufbauend ist beabsichtigt, eine strategische Beteiligung der Stadtwerke und der Hansestadt Rostock an dieser Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Ergebnisse des Konzeptes sollen der Bürgerschaft bis zum 30.11.2016 vorliegen.

 

Die Hansestadt Rostock setzt folgende Prämissen für die Konzeption sowie einer möglichen Beteiligung durch die Stadtwerke Rostock AG:

  • Die Fernwärmeversorgung in Rostock darf durch die Betätigung eines Wärmecontractors nicht gefährdet bzw. zurückgedrängt werden.
  • Für die Mieter der WIRO darf es mit diesem Versorgungsmodell hinsichtlich der Betriebskosten keine Schlechterstellung geben.
  • Die Fernwärmeversorgung durch die Stadtwerke Rostock AG soll auch weiterhin soweit es ökologisch und ökonomisch sinnvoll auf neue Stadtgebiete außerhalb des derzeitigen Fernwärmevorranggebietes ausgebaut werden.
  • Die eigenen ökonomischen Interessen der WIRO und der Stadtwerke sind zu berücksichtigen. Ineffiziente Doppelstrukturen (Aufgabenfelder/ Personal) sind zu vermeiden.
  • Die Interessen der Hansestadt Rostock in Bezug zu den bestehenden Beteiligungsergebnissen beider Gesellschaften müssen sichergestellt sein.
  • Die Ausrichtung der Gesellschaft anhand der Klimaschutzleitlinien der Hansestadt Rostock sowie die Berücksichtigung der strategischen Marktentwicklungen auf dem Energie- und Wohnungswirtschaftsmarkt sind laufend zu berücksichtigen

 

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Beschlüsse

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07.09.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen