Stellungnahme - 2016/AN/2052-02 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Haushaltsplan 2016
Fachunterrichtsräume Kooperative Gesamtschule Südstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2016
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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29.09.2016
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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12.10.2016
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Beschlussvorschriften:
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die Fachunterrichtsräume Physik, Chemie, Biologie und Werken werden nach Sanierung des zusätzlichen Schulstandortes für die Kooperative Gesamtschule Südstadt in der Einrichtung Erich-Schlesinger-Straße neu ausgestattet. Die Ausschreibung und Vergabe dieser Leistung erfolgte durch den KOE Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock. Die Fachunterrichtsräume werden mit einem deckengesteuerten Mediensystem ausgestattet. Das hat zur Folge, dass Schülertische, Spezialschränke u. ä. Mobiliar nicht mehr fest mit dem Gebäude verbunden werden. Insofern fällt die Bilanzierung und Finanzierung der Ausstattung mit beweglichen Ausstattungsgegenständen in die Zuständigkeit des Amtes 40.
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Mit dem prognostizierten Jahresergebnis 2016 wird das geplante Konsolidierungsergebnis voraussichtlich erreicht. Die Umsetzung bisher nicht geplanter Maßnahmen steht dem Konsolidierungsziel entgegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 40
Produkt: 21807 Bezeichnung: Kooperative Gesamtschule Rostock
Produktkonto: 78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens
Investitionsmaßnahme Nr.: 4021807999900117 Bezeichnung: Investive Schulausstattung Position 4 Schulmöbel
FH in EUR
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr Pos. 4 |
| 0 | 700,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0 | 0 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + |
| 110.000 | |
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 0 | 110.700 |
Es wird darauf hingewiesen, dass Erträge/Einzahlungen der Verwaltungstätigkeit entsprechend § 12 GemHVO-Doppik nicht für Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit eingesetzt werden dürfen.
In Vertretung
Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellv. des Oberbürgermeisters