Stellungnahme - 2016/AN/2052-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

 

Die Fachunterrichtsräume Physik, Chemie, Biologie und Werken werden nach Sanierung des zusätzlichen Schulstandortes für die Kooperative Gesamtschule Südstadt in der Einrichtung Erich-Schlesinger-Straße neu ausgestattet. Die Ausschreibung und Vergabe dieser Leistung erfolgte durch den KOE Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und      -entwicklung der Hansestadt Rostock. Die Fachunterrichtsräume werden mit einem deckengesteuerten Mediensystem ausgestattet. Das hat zur Folge, dass Schülertische, Spezialschränke u. ä. Mobiliar nicht mehr fest mit dem Gebäude verbunden werden. Insofern fällt die Bilanzierung und Finanzierung der Ausstattung mit beweglichen Ausstattungsgegenständen in die Zuständigkeit des Amtes 40.

.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Mit dem prognostizierten Jahresergebnis 2016 wird das geplante Konsolidierungsergebnis voraussichtlich erreicht. Die Umsetzung bisher nicht geplanter Maßnahmen steht dem Konsolidierungsziel entgegen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 40

Produkt:              21807                                          Bezeichnung: Kooperative Gesamtschule Rostock

Produktkonto: 78571000              Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens

Investitionsmaßnahme Nr.: 4021807999900117                            Bezeichnung: Investive Schulausstattung Position 4 Schulmöbel

 

FH in EUR

 

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr Pos. 4

 

0

700,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

  0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

 

110.000

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

0

110.700

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Erträge/Einzahlungen der Verwaltungstätigkeit entsprechend § 12 GemHVO-Doppik nicht für Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit eingesetzt werden dürfen.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und

1. Stellv. des Oberbürgermeisters  

 

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Beschlüsse

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29.09.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

12.10.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben