Beschlussvorlage - 2016/BV/2061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen im Ergebnishaushalt Teilhaushalt 50 in Höhe von 26.220.300 EUR, zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen im Finanzhaushalt Teilhaushalt 50 in Höhe von 26.720.300 EUR sowie für Investitionen in der Maßnahme 503150099990099 in Höhe von 415.100 EUR wird für die in der Anlage 1 aufgeführten Produktsachkonten PSK erteilt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen entsprechend der in der Anlage 2 aufgeführten Produktsachkonten. Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen im Teilhaushalt 50 in Höhe von 415.100 EUR im Finanzhaushalt 2016 für die Investitionsmaßnahmenummer 503150099990099 – Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften – wird für die in der Anlage 1 aufgeführten Produktsachkonten erteilt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen entsprechend dem in der Anlage 2 aufgeführten Produktsachkonto. 

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Beschlussvorschriften:

§§20 (4), 50 Kommunalverfassung für das Land M-V i. V. mit § 6 (4) Hauptsatzung

 

 

Sachverhalt:

 

Wie in den Anlagen 1 und 2 detailliert aufgelistet, wird zur Finanzierung der gesetzlichen Leistungen nach SGB II, V, VIII, XII und Asylbewerberleistungsgesetz im Haushaltsjahr 2016 eine überplanmäßige Bewilligung notwendig. Gemäß § 17 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen fristgerecht und vollumfänglich erhält. Der örtliche Träger hat eine fristgerechte Auszahlung sicherzustellen. Damit sind im November 2016 die Auszahlungen mit Fälligkeit 01. Dezember 2016 und im Dezember 2016 die Auszahlungen mit Fälligkeit 01. Januar 2017 zu veranlassen.

 

In der Analyse der Mehrbedarfe wurden Aufwendungen in Höhe von 26.220.300 EUR und Auszahlungen in Höhe von 27.135.400 EUR produktsachkontengenau prognostiziert. Davon entfallen in den Aufwendungen 16.834.400 EUR und in den Auszahlungen 17.749.500 EUR auf Leistungen für Asylbewerber. Insgesamt 5.225.000 EUR entfallen als Aufwendungen und Auszahlungen auf Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer. Weitere 4.160.900 EUR fallen für weitere Sozialleistungen an.

 

Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation und der bis zum Anfang des Jahres 2016 kontinuierlich andauernden Flüchtlingszuströme in der Hansestadt Rostock ist die Anzahl der Asylbewerber um ein Vielfaches angestiegen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war ein damit einhergehend starker Anstieg der Sozialausgaben nicht vorherzusehen.

 

Gemäß Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) ist die bedarfsgerechte Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu gewährleisten. Insgesamt entfallen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 3.009.600 EUR auf Leistungen nach dem Kindertagesförderungsgesetz M-V. Die Aufwendungen und Auszahlungen beinhalten unter anderem Auswirkungen einer steigenden Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten sowie steigenden Betreuungskosten.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Teilhaushalt 50 können Mehraufwendungen in Höhe von 26.220.300 EUR durch Mehrerträge in Höhe von 26.220.300 EUR und Mehrauszahlungen in Höhe von 27.135.400 EUR durch Mehreinzahlungen in Höhe von 27.135.400 EUR gedeckt werden. Diese Mittel stehen nicht mehr zu weiteren Haushaltsverbesserungen zur Verfügung.

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

und  1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.09.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.10.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen