Beschlussvorlage - 2016/BV/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss genehmigt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im TH 40 im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2016 für die in der Anlage aufgeführten Produkte in den Haushaltspositionen

52460010/72460010 – Lernmittel- Schulbücher in Höhe von 67.800 EUR und

52460011/72460011 – Lernmittel- Schulbücher für Asylbewerber in Höhe von 23.200 EUR.

Die Deckung erfolgt aus den Produktkonten 44290020/64290020Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen – Betriebskosten Vorjahre“ des Produktes 42402 „Sportstätten und Bäder – hoheitlich“ in Höhe von 91.000 EUR.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Kommunalverfassung M- V

§§ 102 (2), 110 (2) Schulgesetz M- V

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

 


Sachverhalt:

 

Eine Vielzahl von Schulleiter/Innen der kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock hat den dringenden Mehrbedarf finanzieller Mittel für die Beschaffung von Schulbüchern angemeldet. Aufgrund steigender Schülerzahlen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock:

Schuljahr 2013/14                               20.128 Schüler und Schülerinnen

Schuljahr 2014/15                               20.993 Schüler und Schülerinnen

Schuljahr 2015/16                               21.443 Schüler und Schülerinnen

Schuljahr 2016/17 voraussichtlich 21.722 Schüler und Schülerinnen

steigt der Bedarf an Lernmitteln und Schulbüchern. Außerdem ist an den Schulen der Hansestadt Rostock ein erheblicher Zustrom von Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund zu verzeichnen. Zum Ende des Schuljahres 2015/16 wurden in  Rostocker Schulen mehr als 850 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beschult.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

40

Amt für Schule und Sport

Produkt

Siehe Anlage

Diverse Schulen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

52460010

Aufwendungen für Lernmittel - Schulbücher

Finanzhaushalt

72460010

Auszahlungen für Lernmittel Schulbücher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

445.100

445.100

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

  0

  0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

67.800

67.800

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

512.900

512.900

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

Die Ausstattung der kommunal getragenen Schulen u. a. auch mit Schulbüchern ist gemäß § 102 (2) Schulgesetz M- V pflichtige Aufgabe des Schulträgers. Die Wahrnahme der Schulträgerschaft ist gemäß § 102 (1) des Schulgesetzes M- V eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte. Entsprechend § 54 (2) Schulgesetz M- V erhalten die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft die Schulbücher kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

unvorhersehbar:

Für das Haushaltsjahr 2015 wurde das Budget für die Beschaffung von Schulbüchern auf der Grundlage eines Änderungsantrages  (2014/BV/5427-21) zur Haushaltssatzung 2015 durch Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock um einmalig 50.000 EUR auf 588.400 EUR erhöht. Auf Grund weiter steigender Schülerzahlen um voraussichtlich 279 Schüler im Schuljahr 2016/2017 an den kommunal getragenen Schulen besteht jedoch weiterhin ein Mehrbedarf für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern. Dies war zum Planungszeitraum für den Doppelhaushalt 2015 und 2016 nicht bekannt.

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

40

Amt für Schule und Sport

Produkt

Siehe Anlage

Diverse Schulen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

52460011

Aufwendungen für Lernmittel – Schulbücher für Asylbewerber

Finanzhaushalt

72460011

Auszahlungen für Lernmittel Schulbücher für Asylbewerber

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

23.200

23.200

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

23.200

23.200

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

Die Ausstattung der kommunal getragenen Schulen u. a. auch mit Schulbüchern ist gemäß § 102 (2) Schulgesetz M- V pflichtige Aufgabe des Schulträgers. Die Wahrnahme der Schulträgerschaft ist gemäß § 102 (1) des Schulgesetzes M- V eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte. Entsprechend § 54 (2) Schulgesetz M- V erhalten die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft die Schulbücher kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

unvorhersehbar:

In Folge des erheblichen Zustroms von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an Rostocker Schulen mit Beginn des Schuljahres 2015/16 und steigender Tendenz für die Folgejahre ergab sich ein erhöhter Bedarf an Schulbüchern und Lehrmitteln. Dieser war zum Planungszeitraum für den Doppelhaushalt 2015 und 2016 nicht vorhersehbar, insofern waren hierfür im Doppelhaushalt 2015 und 2016 keine finanziellen Mittel geplant. Im Haushaltsjahr 2015  erfolgte die Deckung des Bedarfes in der Gesamthöhe von 22.528,79 EUR aus dem Gesamtdeckungskreis der Schulen nach Aufstockung des Schulbuchbudgets durch Beschluss der Bürgerschaft zur Haushaltssatzung 2015 auf der Grundlage des ÄA 2014/BV/5427-21. Von den Schulleiterinnen und Schulleitern kommunal getragener Schulen wird der Bedarf im Haushaltsjahr 2016 auf 23.200 EUR beziffert.

 

 

 

  1. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

40

Amt für Schule und Sport

Produkt

42402

Sportstätten und Bäder - hoheitlich

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

44290020     

Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen – Betriebskosten Vorjahre

Finanzhaushalt

64290020

 

Kostenerstattungen und Kostenum-lagen von Sonstigen – Betriebskosten Vorjahre

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

      0

      0

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

291.388,38

291.388,38

Mehrerträge, -einzahlungen

=

291.388,38

291.388,38

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

      0

      0

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

      0

      0

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

291.388,38

291.388,38

als Deckungsquelle eingesetzt

 

91.000,00

91.000,00

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Im Mai 2016 legte der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock  (KOE) die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 vor. Für den Bereich Sportstätten und Bäder konnte im Haushaltsjahr 2016 eine Gutschrift in Höhe von 291.388,38 EUR verbucht werden.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.09.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.09.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen