Beschlussvorlage - 2016/BV/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage beigefügte „Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Hansestadt Rostock 2016 ff“. 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V,

§§ 78, 80 Abs. 3  SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:              0884/07-DA             

 

Sachverhalt:

Die vorliegende Planung ist das Ergebnis eines fortlaufenden Prozesses. Sie basiert auf der Kita-Planung 2014, welche am 06.05.2014 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde und entwickelt diese weiter. Im November 2015 wurden alle Leistungserbringer bezüglich der Planungsabsichten für das Jahr 2016 angeschrieben. Im ersten Quartal 2016 erfolgten mit einigen Leistungserbringern intensive Planungsgespräche. Die im Folgenden dargestellten Kapazitäten sind zu den Stichtagen 22.03.2016 (KITA/Hort) und 04.03.2016 (Tagespflege) erhoben worden.

 

Neben der Fortschreibung der Kapazitäten wird eine Betrachtung der Themenfelder „Flexibilisierung von Angeboten der Kindertagesbetreuung“, „Integration von Kindern mit Migrations- und Flüchtlingshintergrund“, „Fachkraft-Kind-Relation“, „Hortversorgung/ Hort an Schule“ und „Rostocker KITA-Planer“ vorgenommen.

 

In der vorliegenden Planung erfolgt unter Punkt 2.2 erstmalig eine Darstellung der einzelnen Sozialräume der Hansestadt Rostock hinsichtlich der Einrichtungen und Platzkapazitäten,  der fachlich/strukturellen Herausforderungen und der perspektivischen Bedarfe sowie Potentiale.

 

Unter Punkt 2.3 erfolgt die Darstellung der Stadtteile als zusammengefasste Versorgungs-räume in Anlehnung an die Bedarfsplanungen für Kindertagesbetreuung in der Hansestadt Rostock 2013.


Darüber hinaus orientiert sich die Auswahl der zusammengefassten Versorgungsräume (3 – 5 Stadtteile je Versorgungsraum) an den derzeit vorliegenden Empfehlungen und Urteilen zur Zumutbarkeit von Wegstrecken zum Erreichen einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung. Der auf Grundlage aktueller Diskurse prognostizierte, perspektivische Bedarf an Kapazitäten für die Bereiche Krippe und Kindergarten wird erst in der Betrachtung der Versorgungsräume dargestellt.

 

Zum ersten Mal erfolgt eine Darstellung der perspektivischen Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung über einen mittel- und langfristigen Zeitraum aus drei verschiedenen Sichtweisen (Rostock gesamt, Stadtteile, Versorgungsräume). Dadurch lassen sich gesamtstädtische und sozialraumbezogene Faktoren besser abbilden und in Verbindung zueinander bringen.

 

Aufgrund der umfassenden Darstellung, sowohl inhaltlich als auch zeitlich, wird eine jährliche Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung der Hansestadt Rostock nicht mehr umsetzbar und auch nicht notwendig sein. Eine erneute Bedarfsplanung kann 2018/2019 auf der Grundlage und in Überprüfung der in der Bedarfsplanung 2016 ff. getroffenen Aussagen und Annahmen erfolgen. Während dieses Zeitraums können, je nach Notwendigkeit, thematische Ergänzungen eingefügt werden, um auf aktuelle Veränderungen Bezug zu nehmen.

 

Die Inhalte der Bedarfsplanung 2016 ff. wurden und werden auch zukünftig innerhalb der Arbeit der Planungsgruppe Kita (Planungsgremium der integrierten Jugendhilfeplanung für den Bereich Kindertagesbetreuung) regelmäßig thematisiert.

 

In den Sitzungen am 05.04.2016 und 19.07.2016 wurde die Kita-Bedarfsplanung durch die Mitglieder des Unterausschusses Jugendhilfeplanung positiv votiert.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Jahr

Angenommene Versorgungsquote Hort, 

        ausgehend von aktuell 74%  

     (Steigerung um 1,5% pro Jahr) 

     Mehraufwendungen (jährliche  

                  Steigerung)

2017

75,5%

176.249,04 €

2018

77,0%

366.485,28 €

2019

78,5%

571.234,64 €

2020

80,0%

780.509,04 €

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: -

 

 

 

in Vertretung


Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.07.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.07.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen