Beschlussvorlage - 2016/BV/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen im TH 73 Amt für Umweltschutz für HWS-Maßnahme in Elmenhorst, Gewässer 2/1, Rohrleitungserneuerung auf Territorium HRO
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.09.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.09.2016
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Beschlussvorschlag:
- Die Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 69.500 EUR (Brutto) im TH 73 für die Investitionsmaßnahme Nr. 7355201201600108 – HWS-Maßnahme in Elmenhorst, Gewässer 2/1, Rohrleitungserneuerung auf Territorium HRO, Pos. 2, Konto 55201.78532000 – Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen wird erteilt.
- Die Deckung erfolgt in Höhe von 69.500 EUR aus dem Teilhaushalt 73, Investitionsmaßnahme Nr. 7355201201500920 – Investitionsstauabbau OT Brinckmansdorf, Rohrleitung Hefegraben einschl. Schachtbauwerke, Pos.2. Produktkonto 55201.78532000 – Auszahlungen.
Beschlussvorschriften:
§ 50 KV M-V, § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der HRO
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die Gemeinde Elmenhorst wird 2016 am Gewässer 2/1 eine Hochwasserschutzmaßnahme durchführen, um die Vorflut zu verbessern, mit dem Ziel, Überschwemmungen nach Starkniederschlägen (wie 2011) zu vermeiden.
Das Gewässer 2/1 ist u.a. auch auf dem Territorium der HRO ca. 160 m verrohrt und mündet hier in HRO in einen offenen Graben. Da die Vorflut über die gesamte Länge des Gewässers 2/1 verbessert werden muss, steht auch die HRO in der Verantwortung, ihre Rohrleitungen durch Ersatzneubau abzusichern.