Beschlussvorlage - 2016/BV/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

I)

Die Bürgerschaft beschließt die sich aus den Risikoklassen A - C ergebenden Qualitätskriterien für kritische Wohnungsbrände entsprechend den Empfehlungen des Gutachters aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 06.09.2016.

 

Sie beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung.

 

Erstes Qualitätskriterium:

Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei kritischen Wohnungsbränden in Ortsteilen mit Risiko-klasse A und B innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 10 Funktionen am Einsatzort ist.

Für kritische Wohnungsbrände in Ortsteilen mit Risikoklasse C ist die Feuerwehr innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen am Einsatzort.

 

Dies gilt für einen Zielerreichungsgrad von ≥ 90 % der Summe der Einsätze gem. der Qualitätskriterien.

 

Zweites Qualitätskriterium:

Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei kritischen Wohnungsbränden in Ortsteilen mit Risikoklasse A und B innerhalb von 13 Minuten nach der Alarmierung mit 16 Funktionen am Einsatzort ist.

Für kritische Wohnungsbrände in Ortsteilen mit Risikoklasse C ist die Feuerwehr innerhalb von 17 Minuten nach der Alarmierung mit 12 Funktionen am Einsatzort.

 

Dies gilt für einen Zielerreichungsgrad von ≥ 90 % der Summe der Einsätze gem. der Qualitätskriterien.

 

II)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachfolgende Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und in Anlehnung an die Handlungsempfehlungen des Gutachtens zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 06.09.2016 umzusetzen:

 

a)  Koordinierung der nachfolgenden Maßnahmen und Abschluss bis spätestens 31.12.2020.

 

b)  Realisierung des Neubaus und der Inbetriebnahme der neuen Feuer- und Rettungswache

     3 im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Standortstruktur für die

     Berufsfeuerwehr und der damit verbundenen Maßnahmen im Bereich Toitenwinkel,

     Dierkower Allee /

     Auffahrt zur A 19 bis zum 31.12.2020. Suche und Nachweis eines geeigneten Grund-

     stücks bis zum 30.06.2017. Der Ausbau soll in drei Abschnitten erfolgen:

 

  1.               Bauabschnitt:

     Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 und anschließende Aufgabe des bisherigen

     Standorts der Feuerwache 3 im Überseehafen

 

     2.              Bauabschnitt:

     Errichtung des Bereichs Aus- und Fortbildung (ev. zeitgleich mit 1. Bauabschnitt)

 

     3.              Bauabschnitt:

     Errichtung eines Gerätehauses für eine neu zu gründende Ortsfeuerwehr im Bereich   

     Dierkow/Toitenwinkel

 

c)  Sanierung und Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 1 (Südstadt) am Standort

     Erich-Schlesinger-Straße in 3 Bauabschnitten:

 

     1.   Bauabschnitt:

     Schaffung der Ersatzgebäude als vorübergehende Ausweichobjekte

-          Errichtung des Ersatzgebäudes 1 mit der Integrierten Leitstelle, den Stabsräumen

für die Stäbe der Hansestadt Rostock, dem Katastrophenschutzlager und der 

              Bekleidungskammer

-            Errichtung des Ersatzgebäudes 2 mit dem Gerätehaus für die Ortsfeuerwehr Stadt-Mitte und für die Katastrophenschutzeinheiten der Unteren Katastrophenschutz-behörde (hier: Sanitäts- und Betreuungszug des DRK)

-            Errichtung des Gebäudes 3 mit den Rettungswachen 11 (Berufsfeuerwehr) und 18 (DRK)

Mit der Inbetriebnahme der Rettungswache kann die Rettungswache in der Augustenstraße aufgegeben werden.

 

2.    Bauabschnitt:

Abschnittsweiser Freizug und Sanierung des Hauptgebäudes

 

     3.   Bauabschnitt:

Nach Abschluss der Sanierung des Hauptgebäudes Herrichtung der Ersatzgebäude 1 und 2 für die vorgesehene Nachnutzung. Nach dem Umzug der Ortsfeuerwehr Stadt-Mitte und der Katastrophenschutzeinheiten können die derzeitigen Mietobjekte aufgegeben werden.

 

d) Stärkung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr durch:

     •   Unterstützung zur Mitgliedergewinnung

     •   Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser Gehlsdorf und Groß Klein

     •   Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr in Logistikstruktur der Feuerwehr Rostock

e)  Anpassung der Bemessung des Personalbedarfs des Brandschutz- und Rettungsamtes in Anlehnung an den Funktionsbedarf der Handlungsempfehlung des Gutachters, des durch ihn ermittelten Personalfaktors und der jeweilig aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben

     Der zur Bemessung erforderliche Personalfaktor ist spätestens alle drei Jahre zu über-

     prüfen und der Stellenplan entsprechend dem aktuellen Faktor zum nächsten Haushalts-

     jahr anzupassen.

     Der für den Zeitraum bis dahin erforderliche Personalbedarf ist als Anlage beigefügt.

     Ebenso der aus dem momentanen Personalfaktor zu ermittelnde Bedarf für die neue

     Struktur nach Inbetriebnahme der neuen Feuer- und Rettungswache 3. Nachrichtlich sind

     die bis dato bekannten Bedarfe für fremdfinanzierte Stellen aufgrund übernommener

     Landesaufgaben aufgeführt.

 

f)  Gestaltung einer bedarfsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation des Brandschutz- und

     Rettungsamtes entsprechend der Anforderungen bis zum 30.06.2017

 

g)  Erfüllung von  Spezial- und Sonderaufgaben in Ergänzung zu den Qualitätskriterien

 

h)  Anpassung des derzeitigen Fahrzeugkonzeptes in Anlehnung an die Handlungsempfeh-

     lungen bis zum 30.06.2017 und Vorstellung in einer Informationsvorlage

 

i)   Abschluss der Fahrzeugbeschaffung zur Inbetriebnahme der Feuerwache 3 spätestens

     zum 31.12.2020

 

j)  Jährlicher Bericht zum Erfüllungsgrad der Qualitätskriterien an die Bürgerschaft in Form

    einer Informationsvorlage

 

k)  Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans drei Jahre nach Inbetriebnahme der Feuer-

     und Rettungswache 3.

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Beschlussvorschriften:

§§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-            Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0464/03-BV

-            Beschluss der Bürgerschaft 2009/BV/0235

 

Sachverhalt:

Sowohl im ersten Brandschutzbedarfsplan (Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0464/03-BV in 2003) als auch in der ersten Fortschreibung (Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2009/BV/0235 in 2009) wurde festgeschrieben, den Brandschutzbedarfsplan periodisch zu überprüfen und fortzuschreiben. In Form des Gutachtens der LUELF-RINKE Unternehmensberatung liegt diese Fortschreibung vor.

 

zu I)

Die Planungsgrundlagen des bisherigen Gutachtens wurden überprüft und in einer Bewer-tung des Stadtgebietes in Risikoklassen A, B und C  zusammengefasst. Basierend auf diese unterschiedlichen Risikostrukturen wurden zwei Schutzzielbereiche definiert. 

In den Risikoklassen A und B werden einheitliche Schutzziele auf Basis der AGBF-Empfeh-lung angesetzt. Damit wurde dem Schutzbedürfnis der Bürger in den großstädtisch geprägten Stadtteilen Rechnung getragen. Für rd. 95 % der Einwohner der Hansestadt Rostock gilt nun das gleiche Schutzniveau.

 

In den Stadtteilen mit abweichender Risikoeinstufung (Risikoklasse C) wird eine auf diese Struktur angepasste Planungsgrundlage definiert, die bedarfsgerecht und verhältnismäßig ist.

Der Überseehafen mit seinen Risikobetrieben ist in den höchsten Schutzzielbereich eingegliedert worden und erhält somit eine angemessene Würdigung. Die Eintreffzeiten entsprechen den Anforderungen bei Wohnungsbränden mit Menschenrettung.

 

Durch die neue Struktur mit drei statt – wie bisher vorgesehen – vier Feuerwachen mit der grundsätzlich gleichen personellen und technischen Ausstattung ist die Berufsfeuerwehr in der Lage, selbst bei parallel stattfindenden Schadensereignissen in den einzelnen Wach-  bezirken eine Menschenrettung durchzuführen. Zugleich stellt diese Konstellation die wirtschaftlichste Realisierung der Anforderungen des Brandschutzbedarfsplans dar.

 

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft verlieren die bisherigen Vorgaben ihre Gültigkeit und die neuen Schutz- und Qualitätsziele werden verbindlich. Damit sind sie Vorgabe für die notwendigen Maßnahmen.

 

zu II)

Die im Entscheidungsvorschlag unter II Buchstabe a – k aufgeführten Maßnahmen sind umzusetzen, um das Sicherheitsniveau in der Hansestadt Rostock und die Leistungs-fähigkeit der Feuerwehr entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und gem. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V zu realisieren.

Die dazu erforderlichen Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten werden zeitlich präzisiert. Die konkrete Benennung und Terminierung sind für die weiteren Planungen mit diesem Beschluss notwendige und verbindliche Grundlage.

 

Die Beschlüsse dienen der gesetzlichen Forderung der Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr und bedürfen vor dem Hintergrund des nicht vollständig umgesetzten Brandschutzbedarfsplans aus 2009 einer stringenten Umsetzung bis zum 31.12.2020.

Durch die neue Standortstruktur mit der Umverlagerung der Feuer- und Rettungswache 3 in den Nord-Osten der Hansestadt Rostock kann die Hilfsfrist in diesem Bereich erreicht werden. Trotz der fundamentalen Verbesserung für die Einwohner im Osten und Nord-Osten wird die Situation der Betriebe im Überseehafen und im südlichen Vorgelände berücksichtigt. Zukünftig soll wieder ein Gefahrgutzug mit Führungskraft an einem Standort vorgehalten werden. Die Eintreffzeiten der Berufsfeuerwehr bewegen sich auch hier im Bereich des übrigen Stadtgebietes. Einige Objekte werden sogar noch schneller erreicht bzw. können jetzt aus unterschiedlichen Richtungen angefahren werden, was einsatztaktisch weitere Vorteile bietet.

 

Im Vergleich mit den SOLL-Vorgaben ergibt sich in Summe eine optimierte Leistungs-fähigkeit der Berufsfeuerwehr über den Teil des Stadtgebietes mit großstädtischer Bau-struktur und den Sonderobjekten. Ein Personalmehrbedarf resultiert aus der Anpassung des Personalfaktors an die realen Gegebenheiten und ist zur Sicherstellung der täglichen Personalstärke unumgänglich. Weiter wird eine zusätzliche Führungsfunktion im wieder geschaffenen Wachbezirk 3 installiert. Auch dies stärkt die Einsatzfähigkeit der Berufsfeuerwehr bei Einsätzen östlich der Warnow.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan benötigten Stellen ändert sich durch die Struktur-veränderung nur unwesentlich.

Die Übernahme von Landesaufgaben, wie Ausbildung der Brandmeisteranwärter als zentrale Ausbildungsstelle des Landes oder Brandbekämpfung und Verletztenversorgung auf See, wird durch entsprechenden Kostenersatz vom Land bzw. durch Lehrgangsgebühren auch hinsichtlich des Stellenbedarfs refinanziert. Diese zusätzlichen Stellen werden zur Erfüllung dieser übertragenen Aufgaben benötigt und können nicht gegen die Brandschutzfunktionen gegengerechnet werden.

 


Der Personalbedarf ist anliegend aufgeführt. Dargestellt ist der momentane Stellenplan 2016, der SOLL-Bedarf für die Erfüllung des derzeitigen Brandschutzbedarfsplans mit Rettungsdienst und Leitstelle mit dem ermittelten Personalfaktor von 5,07 sowie der SOLL-Bedarf für die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans gem. Empfehlung des Gutachters, wieder mit Rettungsdienst und Leitstelle. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 lassen sich realistisch erst nach dem Beschluss der Bürgerschaft durch KOE mit einer Vorlaufzeit von 5 - 6 Wochen ermitteln.

Die Sanierung und Erweiterung der Feuer- und Rettungswache I ist derzeit in der Planung.

Die Kosten werden bei Vorliegen nachgereicht.

 

Die Personalkosten gemäß Anlage erhöhen sich durch die Anpassung des Personalfaktors um geschätzt 475.000 €, der Anteil der Hansestadt Rostock durch teilweise Refinanzierung um ca. 227.000 €.

Bei der endgültigen Anpassung an die neue Personalstruktur erfolgt durch die Refinanzierung von Stellen ein Gesamtanstieg von ca. 1,4 Mio. € bei nahezu unverändertem städtischen Anteil.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.10.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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25.10.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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03.11.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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09.11.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen