Beschlussvorlage - 2016/BV/1998

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Elfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlage 2-5).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV, 0540/08-BV, 2009/BV/0509, 2010/BV/1418,

2011/BV/2449, 2012/BV/3783, 2013/BV/5089, 2014/BV/0132, 2015/BV/1116

 

Sachverhalt:

Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert werden.

 

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

Auf Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2017 unter Beibehaltung des Allgemeininteresses (Anlage 2, Seite 5) Gebührensätze, die in den Reinigungsklassen 2 und 3 um rund 1 % sinken werden. In den Reinigungsklassen 1, 4 sowie 5 bis 7 werden die Gebühren hingegen zwischen 0,8 und 4,5 Prozent steigen.

 

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst werden im kommenden Jahr um 122.700,- € steigen (Anlage 2 Seite 2).

Die Kostensteigerung ergibt sich zum einen aus einem erhöhten Leistungsumfang. So sind 170.000 m² Gehwegreinigung und 9.700 m² Winterdienst, für die die HRO mit unbebauten Grundstücken anliegerpflichtig ist, neu beauftragt. Weiterhin wird ein vierter Handreiniger eingesetzt, der während der Saison die ständig notwendigen Reinigungsarbeiten an den Terrassenanlagen auf der Holzhalbinsel und im Bereich Petribleiche durchführt.

Der Radwegewart wird ab 2017 ganzjährig eingesetzt.

Neben der Leistungserweiterung führen auch gestiegene Kosten bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) und den Ämtern der HRO zur Erhöhung der Gesamtkosten. Dazu ausführlich in den Abschnitten „Kosten der SR GmbH“ und „Kosten der Stadtverwaltung“.

 

Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr werden die Kosten des Teams Fugengrün, der Entsorgung des Straßenkehrichts, der Stadtverwaltung und der Zu- und Abschläge aus der Nachkalkulation 2015 auf die einzelnen Leistungsarten umgelegt (Anlage 2 Seite 3). Für die Ermittlung der Gebührensätze sind die Leistungsarten Fahrbahnreinigung, Winterdienst Fahrbahn, Gehwegreinigung und Winterdienst Gehwege relevant.

Im Ergebnis der oben genannten Umlage steigen vor allem die umlagefähigen Kosten der Fahrbahnreinigung gegenüber 2016 stark an. Die umlagefähigen Kosten für den Winterdienst Fahrbahn steigen nur gering. Die Kosten für den Winterdienst auf Gehwegen bleiben annähernd gleich und die umlagefähigen Kosten für die Gehwegreinigung sinken. Das führt dazu, dass die Gebühren in den Reinigungsklassen mit Fahrbahnreinigung und Winterdienst Fahrbahn steigen werden. In den Reinigungsklassen, in denen ausschließlich Gehwegreinigung und Winterdienst auf den Gehwegen stattfindet sinkt die Gebühr.

 

Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2017 ermittelt.

Durch den beratenden Ingenieur Dipl.-Ing. Dirk Henssen wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.

Ein entsprechender Prüfbericht (Anlage 8 der Beschlussvorlage) wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Kosten der SR GmbH

 

Die Gesamtkosten der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) für Straßenreinigung und Winterdienst werden im Vergleich zu 2016 um 79.600 € steigen, das entspricht einer Kostensteigerung um 1,6 Prozent. Dafür sind in erster Linie gestiegene Personalkosten verantwortlich.

Für die Beschäftigten der SR sind Entgelterhöhungen zum 01.01.2017 mit dem am 30.05.2015 abgeschlossenen 2. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbart. Die Entgelterhöhungen erfolgen für alle Lohngruppen als Festbetragserhöhung von je 125,00 Euro sowie Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 1.700,00 Euro (2017).

Bezogen auf die Lohnsumme der SR ergibt sich aufgrund des 2. Änderungstarifvertrags für das Jahr 2017 eine Lohnerhöhung von 5,32 % nach 5,84 % Lohnerhöhung im Jahr 2016.

Die für 2016-2017 vereinbarten Steigungsraten des SR-Haustarifs liegen deutlich höher als die Steigerungsraten aktuell in Deutschland abgeschlossener Tarifvereinbarungen. Preisrechtlich ist der tarifliche vereinbarte Lohn in der Kostenkalkulation ansetzbar [LSP Nr. 24 Abs. 1]. Für die SR als öffentlichem Unternehmen stellt der TVöD (Dienstleistungsbereich Entsorgung - TVöD-E) die maßgebliche branchenübliche Tarifvereinbarung dar. Der Vergleich von TVöD-E (Stand 01.02.2017) weist für den Haustarifvertrag der SR (ab 01.01.2017) auch nach der Erhöhung im Jahr 2017 ab der EG 2 einen Lohnrückstand von 1,3 % auf, der in den höheren Entgeltgruppen ansteigt. Die für die SR abgeschlossene Tarifvereinbarung ist damit preisrechtlich in vollem Umfang ansatzfähig.

 

Dagegen sinken die Werkstattkosten und die Kosten für den Dieselkraftstoff im Vergleich zum Jahr 2016.

 

Der Preis für die Kehrgutentsorgung sinkt um 14 %. Dieser Preis wurde durch die SR wie in den Vorjahren in einem Vergabeverfahren nach VOL/A im Wettbewerb ermittelt.

 

In die Kosten für das Jahr 2017 sind die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine, zweier Kleintransporter, zweier Wildkrautentfernungsgeräte und von drei Räum- und Streufahrzeugen berücksichtigt.

 

Kosten der Stadtverwaltung

 

Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gegenüber 2016 um 43.100 € steigen.

Auch bei den Ämtern der Stadtverwaltung sind insbesondere die Personalkosten auf der Grundlage des TVöD für die Kostensteigerung verantwortlich.

Der Anteil der Kosten der Stadtverwaltung an den Gesamtkosten beläuft sich damit im Jahr 2017 auf 10,7 %

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut

ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist.

 

In der Hansestadt Rostock sind dies z. B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.

Da ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z. B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

             

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von 62.700,00 €. Diese werden komplett in der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2017 gebührenmindernd berücksichtigt.

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

 

Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation für 2017 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr für das Jahr 2017 pro Flächenmeter in den

                           Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5)

 

Reinigungs-klasse

Gebührensatz 2016

Gebührensatz 2017

Änderung %

1

79,56 €

80,16 €

0,8

2

52,44 €

51,84 €

-1,1

3

32,16 €

31,92 €

-0,7

4

25,20 €

25,80 €

2,4

5

15,96 €

16,68 €

4,5

6

9,12 €

  9,48 €

3,9

7

5,16 €

  5,28 €

2,3

 

Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:

 

Anlage 1              Elfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (1 Seite), liegt auch im KSD vor

 

Anlage 2              Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2017 (Seiten 1 - 6)

 

Anlage 3              Kosten für die Reinigung und Winterdienst auf Straßen die nicht gebührenfähig sind (1 Seite)

 

Anlage 4              Nachkalkulation 2015 (1 Seite)

 

Anlage 5              Kosten der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2017 (Seiten 1 – 3)

 

Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres Umfanges nicht verteilt werden konnten

 

Anlage 6              Vertrag über die Straßenreinigung

 

Anlage 7              geplanter Leistungsumfang 2017

 

Anlage 8              Bericht über die Angebotspreise 2017 (Preisprüfung)

 

Anlage 9              Preisangebot der Stadtentsorgung Rostock GmbH für 2017 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der Stadtentsorgung

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

Produkt: 54501                                                        Bezeichnung: Straßenreinigung und Winterdienst

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

54501

3.717.300,- €

5.605.700,- €

3.717.300,- €

5.605.700,- €

2018

54501

3.717.300,- €

5.605.700,- €

3.717.300,- €

5.605.700,- €

2019

54501

3.717.300,- €

5.605.700,- €

3.717.300,- €

5.605.700,- €

 

Die Vorlage hat keinen Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.10.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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03.11.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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09.11.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen