Stellungnahme - 2016/AN/1952-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das Amt für Verkehrsanlagen hat am 3. Juni 2016 den  Ortsbeirat   Groß Klein  über den Stand der Planung zur Neuanlage des Fußgängerüberweges  informiert.

Die bautechnische Planung ist Ende August abgeschlossen. Das  lichttechnische Projekt  wird zur Gesamtbeurteilung der Kosten beauftragt.

Da der Fußgängerüberweg um 30 m  verlegt wird, wird dies als Neuanlage eines Fußgängerüberweges behandelt und muss  beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Meckl.-Vorpommern beantragt und bestätigt werden.

Im Haushaltsplanentwurf für  2017 sind  100.000 €   in der Haushaltsstelle

6654101201500599 für den Neubau Fußgängerüberwege im Ansatz  geplant.

Nach Bestätigung des Haushaltes 2017 wird die Neuanlage des  Fußgängerüberweges ausgeschrieben und umgesetzt.

 

Die geschätzten  Folgekosten für die nächsten  4 Jahre in Höhe von ca. 1.000 € jährlich sind in den betreffenden  Verwaltungshaushalten  (Wartung, Strom usw.)  geplant.

 

 

 

gez.

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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25.08.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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30.08.2016 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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01.09.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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07.09.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben