Informationsvorlage - 2016/IV/1985
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Bürgerschaft 2016/AN/1789
Stellenbesetzung im Büro für Gleichstellungsfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.08.2016
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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07.09.2016
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gefasster Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die im Stellenplan des Haushaltsplans 2016 enthaltene Stelle einer Sachbearbeiterin im Büro für Gleichstellungsfragen
(Die OKZ der Personalstelle lautet: V 05 00 000 15.)
auszuschreiben und nach Prüfung bis spätestens 01.10.2016 zu besetzen.
Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft bis zum 31.08.2016 vorzulegen.
Sachverhalt:
1. Die Prüfung der Notwendigkeit der Stellenbesetzung erbrachte folgendes Ergebnis:
Die Sachbearbeiterin der Gleichstellungsbeauftragten unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Rostock. Sie arbeitet eigenständig an Konzepten, bereitet Veranstaltungen vor und trifft dazu die notwendigen Vor- und Nachbereitungen, unterstützt durch Schreiben der Grußworte. Sie übernimmt sowohl für interne als auch externe Anfragen die Beratung in Sachen Gleichstellung.
Zielgruppen im Bereich der Gleichstellung sind die Beschäftigten der Stadtverwaltung, die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock, Politikerinnen und Politiker auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie verschiedene Institutionen, Organisationen, Betriebe, Verbände und Initiativen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit der Durchsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern betraut.
Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Gleichstellung wird eine Unterstützung durch eine sachbearbeitende Stelle als notwendig erachtet, das Vorhalten einer Vollzeitstelle jedoch nicht als erforderlich angesehen. Im Rahmen der effektiven Aufgabenwahrnehmung wird folglich empfohlen, die sachbearbeitenden und der Unterstützung dienenden Tätigkeiten zukünftig durch eine 0,75 VZÄ wahrnehmen zu lassen.
Eine angedachte Übertragung der Aufgaben der Sachbearbeitung in das Büro für Behindertenfragen wird nicht empfohlen, da die Aufgaben im Büro für Behindertenfragen als auch die Aufgaben für Integration und Prävention im freiwilligen Bereich liegen.
Eine Besetzung der v. g. Stelle wird zum 01.10.2016 angestrebt.
2. In einem Folgeprojekt der Untersuchung der freiwilligen Bereiche
a) Behindertenbeauftragte,
b) Kommunale Präventionsbeauftragte
und
c) Integrationsbeauftragte
wird zu prüfen sein, ob in diesen Geschäftsbereichen Ressourcen zur anderweitigen Verwendung in der Stadtverwaltung freigesetzt werden können.