Beschlussvorlage - 2016/BV/1971

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2016 in der Maßnahme 6654101201200820 – Sanierung Petribrücke BW 100 in Höhe von 300 TEUR wird erteilt.

Die Mehraufwendungen für die Maßnahme 6654101201200820– Sanierung Petribrücke BW 100 in Höhe von 300 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 54101.78532000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen werden gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme Stützwand 34   (Maßn.- Nr. 6654101201201619  in Höhe von 95 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt  Konto:54101.78532000– Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen sowie Mehreinzahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme grundhafter Ausbau Paulstraße
(Maßn.-Nr.6654101201301319 in Höhe von 205 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto 68267100 – Anzahlung vom privaten Bereich von privaten Unternehmen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

  1. Berechnung Investitionsnummer: 6654101201200820
    Sanierung Petribrücke BW 100

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

1.477.315,32

Haushaltsansatz 

 

 

100.000,00

 

 

 

 

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz     AO:

./.

 

256.700,33

Aufträge:

./.

 

1.229.747,28

Unechte Deckungsfähigkeit/ Mehreinzahlungen ()

=

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

 

 

300.000,00

Gesamtaufwendung

 

 

390.867,71

 

unabweisbar:

Seit Anfang des Jahres 2016 erfolgt die grundhafte Instandsetzung des denkmalgeschützten Bw 100, Petribrücke, Teil Geh- und Radweg. Die beantragten zusätzlichen Mittel werden für Kostensteigerungen innerhalb der laufenden Baumaßnahme benötigt, die infolge eines größeren Schadensbildes entstehen, als vor Beginn der Maßnahme erkennbar war.

Im Rahmen der Maßnahme wurden nach Sperrung des Bauwerkes für den Verkehr zahlreiche Bauwerksteile wie Belag und Klappenkellerdecke abgebrochen, demontiert und sämtliche Stahlbauteile vom schadhaften Korrosionsschutz befreit. Erst im Anschluss war eine intensive und detaillierte Begutachtung von bis dato verdeckten Bauteilen möglich. Im Ergebnis dieser Begutachtung wurde festgestellt, dass einige Bereiche zum Teil erheblich stärker geschädigt sind als zuvor sichtbar war bzw. angenommen wurde.

Die Instandsetzung dieser Bereiche sind zur Gewährleistung einer weiteren Funktionsfähigkeit der Brücke für eine weitere Nutzung unerlässlich und somit unabweisbar. Die beantragten Mittel werden für die Instandsetzung dieses erweiterten Schadensbildes benötigt.

 

unvorhersehbar:

Die von Mehrkosten betroffenen Bauteile konnten vor Baubeginn nicht begutachtet werden, da die Brücke unter Verkehr stand. Eine Teildemontage von Bauteilen nur für Inspektionszwecke hätte zu einer noch länger andauernden Vollsperrung des Bauwerkes geführt und war aus diesem Grund nicht möglich und unverhältnismäßig. Bei der Einschätzung des Gesamtaufwandes musste vom sichtbaren Schadensbild zzgl. einer Reserve ausgegangen werden. Das vorgefundene Schadensbild übersteigt das angenommene Schadensbild.

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Maßnahme Nr.

6654101201201619

Stützwand 34 Bahnhofsstraße

Investitionsposition

2

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

326.725,79

Haushaltansatz

 

 

0

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

 

bereitgestellt

./.

 

120.000,00

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz

./.

 

12.639,60

Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

194.086,19

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

95.000,00

 

 

Begründung der Minderaufwendungen:

Vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M/V wurde das Vorhaben Stützmauer 34 als förderfähig anerkannt und als Einzelmaßnahme in die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtzentrum“ der HRO eingeordnet. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der nachgewiesenen Ausgaben der HRO im Auftrag des LFI M/V durch die RGS.

Die Baumaßnahme "Stützwand 34" wurde in den Jahren 2014 bis 2015 durchgeführt und jetzt mit den Schlussrechnungen aller noch offenen Planungs- und Überwachungsleistungen abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Bildung der HAR war die Höhe der noch anfallenden Schlusszahlungen nicht bekannt. Auch wurde seitens der Baufirma eine Bürgschaft in Höhe der noch offenen Summe für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflegeleistungen bereitgestellt, so dass die Auszahlung der zurückgehaltenen finanziellen Mittel ebenfalls erfolgen konnte.

Die Maßnahme befindet sich gegenwärtig noch in abschließender baufachlicher Prüfung durch die RGS. Gegenwärtig zeichnet sich bereits ab, dass zu viel gewährte Städtebaufördermittel  an die RGS zurück überwiesen werden müssen.

 

3. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und –einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

     

     

Finanzhaushalt

68267100.23326710

Anzahlung vom privaten Bereich von privaten Unternehmen

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

6654101201301319

Grundhafter Ausbau Paulstraße

Investitionsposition

16

Kostenerstattung Telekom, Eurawasser

 

 

 

 

 

 


 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

     

0

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

     

205.139,83

Mehrerträge, -einzahlungen

=

     

205.139,83

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

     

0

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

     

0

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

     

205.139,83

als Deckungsquelle eingesetzt

 

     

205.000,00

3. Begründung der Mehrerträge und –einzahlungen

Die Maßnahme grundhafter Ausbau Paulstraße, 2.BA wurde beendet. Nach Beendigung der Maßnahme erfolgte in Abstimmung mit der Fa. Eurawasser Nord GmbH auf der Grundlage der Schlussabrechnung der Baufirma die Weiterberechnung der anteiligen Kosten der EWN GmbH am Deckenschluss für den Ausbau der Trink-und Mischwasserleitungen. Der dabei von der Fa. Eurawasser GmbH zu zahlende Anteil beträgt 205.139,83 EUR.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000

 

 

 

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101201200820

Sanierung Petribrücke BW 100

Investitionsposition

2

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

25.08.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.09.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen