Beschlussvorlage - 2016/BV/1968

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 1. Fortschreibung des
    Spielplatzkonzeptes der Hansestadt Rostock (Anlage)

    in der vorliegenden Fassung als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage

    zum Thema öffentliche Spielplätze der Hansestadt Rostock. In den

    jährlichen Haushaltsplänen sind dafür ausreichende Mittel bereitzustellen.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, das Spielplatzkonzept       

    in einem fünfjährigen Rhythmus fortzuschreiben.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Nr. 2011/BV/2141 vom 29.06.2011

Nr. 2011/AN/2256 vom 29.06.2011

Nr. 2016/BV/1859 vom 06.07.2016

 

Sachverhalt:

 

Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2011/BV/2141 vom 29.06.2011 wurde das „Spielplatzkonzept

der Hansestadt Rostock 2011“ beschlossen. Gleichzeitig wurde mit Bürgerschaftsbeschluss

Nr. 2011/AN/2256 die Verwaltung beauftragt, bis zum 31.05.2016 der Bürgerschaft

die Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes vorzulegen.

Auf Grund der Erforderlichkeit einer Terminverlängerung wurde der Bürgerschaft mit Beschlussvorlage 2016/BV/1859 vorgeschlagen, die Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes der Hansestadt Rostock bis zum 09.11.2016 zum Beschluss vorzulegen.

 

Die quantitativ und qualitativ hinreichende Bereitstellung von Spielplätzen für Kinder und Jugendliche ist ein wesentliches Element kommunaler Daseinsvorsorge.

 

Den Kindern und Jugendlichen unserer Stadt ausreichende Angebote für aktive Bewegung, Sport und Spiel an der frischen Luft bereitzustellen, ist von großer Bedeutung für eine gesunde physische und psychische Entwicklung der jungen Generation.

Insbesondere in der Bauleitplanung sind diese Bedürfnisse stärker zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. 

 

Die für den Neubau sowie für die Verbesserung der bestehenden Spielplätze entstehenden Kosten werden im vorliegenden Konzept dargestellt. Die in der langfristigen HH-Planung 2017 - 2020 ausgewiesenen Haushaltsmittel sind in vollem Umfang bereitzustellen.

 

Mit dem nun vorgelegten „Spielplatzkonzept der Hansestadt Rostock 2016“ wurde der Auftrag zur Fortschreibung erfüllt. Es liegt damit eine umfassende Handlungs- und Entscheidungsgrundlage

zum Thema öffentliche Spielplätze in der Hansestadt Rostock bis zur nächsten Fortschreibung vor.

 

Das Konzept umfasst einen Textteil, einschließlich „Erfassungsblätter“, Lagepläne Spielplätze (mit Fotos)  und  Gesamteinschätzungen je Ortsbeiratsbereich (19) sowie eine Maßnahmenliste für Spielplätze und Priorisierung.

 

Die unter finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrbedarfe im Ergebnis- und Finanzhaushalt (Verwaltungstätigkeit) für die kontinuierliche Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf Spielplätzen durch Kontrolle, Reinigung, Wartung und Reparatur ergeben sich aus

 

  1. Flächenzuwächsen in Höhe von 6.700 m² bedingt durch den Neubau von Spielplätzen
  2. verminderten Zuweisungen an Haushaltsmitteln im Zeitraum 2012 bis 2015

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrbedarfe TH 67 – Amt für Stadtgrün Produkt 55100 Stadtgrün

Unterhaltung von Spielplätzen auf den Produktkonten

55100.52312100 und  55100.72312100   für die Haushaltsjahre

2018: 15.900 EUR        2019: 39.800 EUR         2020: 56.300 EUR          2021: 75.300 EUR

 

 

 

 

Teilhaushalt:                                          67 Amt für Stadtgrün

Produkt:                                          55100 – Stadtgrün

 

Haushalts-jahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-

zahlungen

Aus-

zahlungen

2017

55100.52312100/

55100.72312100

Unterhaltung von Spielplätzen

 

101.000 EUR

 

101.000 EUR

2018

55100.52312100/

55100.72312100

Unterhaltung von Spielplätzen

 

125.900 EUR    dav. Mehrbdarf 15.900 EUR

 

125.900 EUR    dav. Mehrbdarf 15.900 EUR

2019

55100.52312100/

55100.72312100

Unterhaltung von Spielplätzen

 

149.800 EUR    dav. Mehrbdarf 39.800 EUR

 

149.800 EUR    dav. Mehrbdarf 39.800 EUR

2020

55100.52312100/

55100.72312100

Unterhaltung von Spielplätzen

 

166.300 EUR    dav. Mehrbdarf 56.300 EUR

 

166.300 EUR    dav. Mehrbdarf 56.300 EUR

2021

55100.52312100/

55100.72312100

Unterhaltung von Spielplätzen

 

185.300 EUR    dav. Mehrbdarf 75.300 EUR

 

185.300 EUR    dav. Mehrbdarf 75.300 EUR

 

 

 

 

Teilhaushalt:                                          67 Amt für Stadtgrün

Produkt:                                          55100 – Stadtgrün

Investitionsmaßnahme Nr.:              6755100201200399  Sanierung/Neubau Spielanlagen

 

Haushalts-jahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-

zahlungen

Aus-

zahlungen

2017

55100.78512000

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten)

 

 

 

446.900 EUR


2017

55100.52312101/

55100.72312101

Festfinanzierte Aufwendungen / Auszahlungen für die Unterhaltung von Spielplätzen - Sanierung, Neubau, Erwerb

 

140.000 EUR

 

140.000 EUR

ab 2018

Jährlich

 

55100.53852000

Abschreibungen auf Betriebsausstattung

 

45.330 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

2018

55100.78512000

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten)

 

 

 

233.900 EUR

2018

55100.52312101/

55100.72312101

Festfinanzierte Aufwendungen / Auszahlungen für die Unterhaltung von Spielplätzen - Sanierung, Neubau, Erwerb

 

80.000 EUR

 

80.000 EUR

ab 2019

 

55100.53852000

Abschreibungen auf Betriebsausstattung

 

25.670 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

2019

55100.78512000

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten)

 

 

 

137.800 EUR

2019

55100.52312101/

55100.72312101

Festfinanzierte Aufwendungen / Auszahlungen für die Unterhaltung von Spielplätzen - Sanierung, Neubau, Erwerb

 

60.000 EUR

 

60.000 EUR

ab 2020

 

55100.53852000

Abschreibungen auf Betriebsausstattung

 

10.200 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

2020

55100.78512000

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten)

 

 

 

286.300 EUR


2020

55100.52312101/

55100.72312101

Festfinanzierte Aufwendungen / Auszahlungen für die Unterhaltung von Spielplätzen - Sanierung, Neubau, Erwerb

 

75.000 EUR

 

75.000 EUR

ab 2021

jährlich

 

55100.53852000

Abschreibungen auf Betriebsausstattung

 

37.830 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilhaushalt:                                          67 Amt für Stadtgrün

Produkt:                                          55100 – Stadtgrün

Investitionsmaßnahme Nr.:              6755100201500499  Austausch Spielplatzausstattungen

 

Haushalts-jahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-

zahlungen

Aus-

zahlungen

2017

55100.78512000

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten)

 

 

 

35.000 EUR

2017

55100.52312103/

55100.72312103

Festfinanzierte Aufwendungen / Auszahlungen für die Unterhaltung von Spielplatzausstattungen - Sanierung, Neubau, Erwerb

 

6.000 EUR

 

6.000 EUR

Ab 2018

Jährlich

 

55100.53852000

Abschreibungen auf Betriebsausstattung

 

2.500 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

2018

55100.78512000

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten)

 

 

 

15.000 EUR

2018

55100.52312103/

55100.72312103

Festfinanzierte Aufwendungen / Auszahlungen für die Unterhaltung von Spielplatzausstattungen - Sanierung, Neubau, Erwerb

 

7.000 EUR

 

7.000 EUR

Ab 2019

 

55100.53852000

Abschreibungen auf Betriebsausstattung

 

2.500 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

2019

55100.78512000

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten)

 

 

 

25.000 EUR

2019

55100.52312103/

55100.72312103

Festfinanzierte Aufwendungen / Auszahlungen für die Unterhaltung von Spielplatzausstattungen - Sanierung, Neubau, Erwerb

 

2.000 EUR

 

2.000 EUR

 

 

 

 

 

 

Ab 2020

jährlich

 

55100.53852000

Abschreibungen auf Betriebsausstattung

 

2.500 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

2020

55100.78512000

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten)

 

 

 

5.000 EUR

2020

55100.52312103/

55100.72312103

Festfinanzierte Aufwendungen / Auszahlungen für die Unterhaltung von Spielplatzausstattungen - Sanierung, Neubau, Erwerb

 

2.000 EUR

 

2.000 EUR

Ab 2021

jährlich

bis 2030

55100.53852000

Abschreibungen auf Betriebsausstattung

 

500 EUR

 

 

 

 

 

in Vertretung
 

 

 

 

Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.09.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - vertagt

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06.09.2016 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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13.09.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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13.09.2016 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - abgelehnt

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14.09.2016 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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14.09.2016 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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20.09.2016 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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20.09.2016 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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21.09.2016 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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21.09.2016 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt

 

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22.09.2016 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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27.09.2016 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

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27.09.2016 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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04.10.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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04.10.2016 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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06.10.2016 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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06.10.2016 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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06.10.2016 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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11.10.2016 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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11.10.2016 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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18.10.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.10.2016 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 1. Fortschreibung des

Spielplatzkonzeptes der Hansestadt Rostock (Anlage) in der vorliegenden Fassung als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage zum Thema öffentliche Spielplätze der Hansestadt Rostock. In den hrlichen Haushaltsplänen sind dafür ausreichende Mittel bereitzustellen.

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, das Spielplatzkonzept       

  in einem fünfjährigen Rhythmus fortzuschreiben.

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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03.11.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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09.11.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 1. Fortschreibung des Spielplatz­konzeptes der Hansestadt Rostock in der vorliegenden Fassung als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage zum Thema öffentliche Spielplätze der Hansestadt Rostock.

In den jährlichen Haushaltsplänen sind dafür ausreichende Mittel bereitzustellen.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, das Spielplatzkonzept in einem fünfjährigen Rhythmus fortzuschreiben.

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/1968:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 1. Fortschreibung des Spielplatz­konzeptes der Hansestadt Rostock in der vorliegenden Fassung als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage zum Thema öffentliche Spielplätze der Hansestadt Rostock.

In den jährlichen Haushaltsplänen sind dafür ausreichende Mittel bereitzustellen.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, das Spielplatzkonzept in einem fünfjährigen Rhythmus fortzuschreiben.

 

3. Die Prioritätenliste wird erweitert und der Bürgerschaft als Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben, wenn mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, als im Haushaltsplanentwurf 2017 für die Jahre 2017 - 2020 vorgesehen sind.

 

Anlage:

Spielplatzkonzept … (wird nach Fertigstellung beigefügt)

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt