Informationsvorlage - 2016/IV/1964

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:                            2016/AN/1444

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss-Nr. 2016/AN/1444 hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeister beauftragt, sich für die Reduzierung der Schadstoffemissionen, insbesondere von Quecksilber und Arsen, aus dem Kohlekraftwerk Rostock einzusetzen.

 

An folgende Stellen wurde jeweils ein Schreiben mit dem Anliegen der Rostocker Bürgerschaft übergeben:

 

-          Betreiber des Kohlekraftwerks, um für freiwillige Maßnahmen zu werben

-          Bundesumweltministerium, um die Verschärfung der Grenzwerte anzumahnen

-          Landesenergieminister, um für seine Unterstützung in diesem Prozess zu bitten

 

Alle drei Institutionen haben geantwortet. Nachfolgend werden die wichtigsten Aussagen in zusammengefasster Form wiedergegeben.

 

Das Steinkohlekraftwerk gehört zu den effizientesten und hinsichtlich der Rauchgasreinigung sichersten Steinkohlekraftwerken in Deutschland. Die gesetzlichen Grenzwerte werden sicher eingehalten und zum Teil erheblich unterschritten. Bei der letzten Messung am 22. Dezember 2015 ist ein maximaler Messwert einschl. Messunsicherheit von 4,6 Mikrogramm pro Kubikmeter festgestellt worden. Ab 2019 muss für das Kraftwerk Rostock der Jahresmittelwert unterhalb von 10 Mikrogramm pro Normkubikmeter (bisher 15 Mikrogramm pro Kubikmeter) liegen. Damit liegt der Messwert halb so hoch wie künftig vom Gesetzgeber gefordert.
 

Insgesamt verfügt das Kraftwerk Rostock nach Aussage seiner Geschäftsführer über einen außerordentlich hohen Umweltstandard. Das gilt auch für die Quecksilber-Emissionen. Ungeachtet dessen wird der technische Standard des Kraftwerks stets verbessert. So wurden vor ca. 3 Jahren rund 12.Mio. € investiert, um den Wirkungsgrad deutlich zu steigern. Dadurch können erhebliche CO2-Emissionen eingespart werden. Da das Kraftwerk im Zuge der Energiewende vor erhebliche Herausforderungen gestellt ist, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu sichern, werden seitens der Kraftwerksnetzgesellschaft (KNG) keine freiwilligen Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen vorgesehen.

Im Zuge der Umsetzung der Minimata-Konvention setzt sich Deutschland auf europäischer und nationaler Ebene dafür ein, u.a. die Quecksilber-Emissionen zu verringern. Zum europäischen Merkblatt über die Beste Verfügbare Technik (BVT-Merkblatt) gab es seitens der Bundesrepublik Deutschland eine Intervention, die dazu führte, dass anspruchvolle Anforderungen an die Begrenzung der Quecksilber-Emissionen in den verbindlichen BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen festgelegt wurden. Diese erlangen mit Durchführungsbeschluss der Kommission voraussichtlich 2017 europaweit Gültigkeit.

 

Die Landesregierung MV votierte auf der 85.Umweltministerkonferenz im November 2015 als eines von zehn Bundesländern dafür, den Bund zu bitten sich im Zuge einer schnellstmöglichen Umsetzung des BVT-Merkblattes an den unteren der vereinbarten Emissionsbreiten zu orientieren. Sie sieht es als gemeinsames Ziel von Land und Hansestadt Rostock an, die Emissionen u.a. von Quecksilber aus Kohlekraftwerken zu senken.

 

Fazit:

 

Bund und Land setzen sich für eine Verschärfung der Grenzwerte, u. a. von Quecksilber und Arsen, ein. Trotz Orientierung auf erneuerbare Energien wird das Steinkohlekraftwerk Rostock jedoch bis auf weiteres zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit notwendig sein. Die KNG sieht derzeitig keinen Spielraum für freiwillige Maßnahmen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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06.10.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

12.10.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben