Beschlussvorlage - 2016/BV/1958

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der FBZ Fahrschulbildungszentrum Rostock am Schwanenteich GmbH (Anlage 1) in seiner neuen Fassung.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Punkt 10 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

§ 6 Abs. 9 Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Die FBZ Fahrschulbildungszentrum Rostock am Schwanenteich GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Rostocker Straßenbahn AG.

 

Der Gesellschaftsvertrag der FBZ Fahrschulbildungszentrum Rostock am Schwanenteich GmbH datiert in seinen Grundzügen vom 04. Dezember 2000. Im Jahr 2014 wurde der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft aufgehoben und insgesamt neu gefasst.

 

Der Gesellschaftsvertrag wurde nun zum einen hinsichtlich der Anforderungen aus der Kommunalverfassung M-V (betrifft insbesondere die Beziehungen zur Hansestadt Rostock) und zum anderen hinsichtlich des Gesellschaftszweckes angepasst.

 

Der Gesellschaftszweck sah bisher nur die Schulung der Mitarbeiter der Rostocker Straßenbahn AG vor. Im Rahmen von Synergieuntersuchungen im Konzern der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH wurde das Thema LKW-Fahrerschulungen näher untersucht. Durch die Stadtentsorgung Rostock GmbH wurde ein Schulungsbedarf für 60 Mitarbeiter angemeldet. In Kooperation mit der Fahrschultochter der Rostocker Straßenbahn AG sollen diese Schulungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz auch für die Stadtentsorgung Rostock GmbH durchgeführt werden.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Synopse verwiesen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.10.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.11.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen