Stellungnahme - 2016/AN/1941-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Damit seitens des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) gemeinsam mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft im Falle eines Beschlusses des Antrages 2016/AN/1941 umgesetzt werden kann, muss dieser zwingend konkretisiert und in einer entsprechenden Aufgabenstellung niedergeschrieben werden.

 

Der Verein „Soziales Rostock“ hat sich konkret mit dem Standort „Zum Lebensbaum 16“ beschäftigt. Das Konzept des Vereins war speziell auf diesen Standort zugeschnitten. Eine allgemeine Ableitung dieses sehr konkreten Konzeptes für andere alternative Standorte innerhalb der Hansestadt Rostock ist nicht ohne Weiteres möglich.

 

Zum damaligen Zeitpunkt hat der Verein auch die Lorenzstraße 66, das ehemalige Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow, begutachtet. Eine Interessenlage seitens des Vereines bestand für diese Liegenschaft allerdings nicht, obwohl diese mit dem Objekt Zum Lebensbaum 16 baugleich ist.

 

Dem Vorstehenden kann entnommen werden, dass für die Verwaltung der Antrag konkretisiert werden muss.

 

In welchen Stadtteilen soll nach Liegenschaften gesucht werden, welche Größe müssen die Gebäude haben, wie groß müssen die Grundstücke sein, muss es zwingend ein „Plattenbau“ sein, kommen auch unbebaute Grundstücke in Frage, soll es zwingend eine Mischung von Wohnen und Gewerbe geben (welches baugenehmigungsrechtlich zumindest kritisch zu beurteilen ist) etc..

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Hansestadt Rostock.

Keine Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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26.07.2016 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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30.08.2016 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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27.09.2016 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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06.10.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben