Stellungnahme - 2016/AN/1921-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte in der Hansestadt Rostock zu erarbeiten. Dieses WLAN-Konzept ist insbesondere unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu konzipieren:

 

1.)    Klärung, welche öffentlichen Einrichtungen und städtische Unternehmen zur Bereitstellung des öffentlichen WLAN-Netzwerkes genutzt werden können

2.)    Hinzuziehung privater Kooperationspartner aus der Wirtschaft und privaten Initiativen als denkbare Synergieeffekte

3.)    Aufzeigen von flexiblen Lösungen, die mit geringem Aufwand um eine große Zahl von WLAN-Knotenpunkten erweitert werden kann

4.)    Berücksichtigung weiterer stark frequentierter öffentlicher Plätze unter touristischen Gesichtspunkten

5.)    Zusammenführung und Verbesserung bestehender „Rostock Apps“, die verfügbare Informationen zum Angebot der RSAG, zur Hansestadt Rostock, zu Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen oder Einkaufshinweisen verbindet.

 

Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft in ihrer Dezembersitzung 2016 vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme:

 

Die Hansestadt Rostock begrüßt den Antrag, die gegenwärtige Situation der mobilen Internetnutzung durch die Einwohnerinnen, Einwohner und Gäste der Hansestadt zu verbessern und somit die Attraktivität Rostocks weiter zu fördern.

 

Bislang stellt die so genannte Störerhaftung eines der größten Hindernisse für eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Zugängen zum Internet dar. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs riskieren Funknetzbetreiber, die ihren Zugang für die Allgemeinheit öffnen, kostenpflichtige Abmahnungen für Rechtsverletzungen, welche Nutzerinnen und Nutzer über diesen Zugang begehen.

Für Provider (Telekom, Vodafone etc.) gibt es hingegen im Telemediengesetz ein sogenanntes Providerprivileg, das sie davor schützt, für die Missetaten ihrer Nutzer zu haften. Die nun vom Bundestag verabschiedete Neufassung des Telemediengesetzes weitet dieses Haftungsprivileg auf Betreiber offener WLANs aus (§ 8): "Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen." Im angesprochenen Absatz 1 heißt es: "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich…". Die Bundesregierung hat für den Herbst 2016 angekündigt, die bisher geltende Störerhaftung ganz abzuschaffen. Durch die neue Rechtslage ist eine veränderte Marktlage zu erwarten. Diese sollte die Basis für ein entsprechendes Konzept sein.

Der organisatorisch-technische sowie der finanzielle Aufwand für die Einrichtung weiterer HotSpots kann gegenwärtig noch nicht eingeschätzt werden.

Aus diesem Grunde wird empfohlen, die neue Rechtssprechung abzuwarten und erst Ende des Jahres 2016 mit der Konzepterstellung unter Einbeziehung auch externer Partner zu beginnen, um die Ergebnisse im II. Quartal 2017 vorlegen zu können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Noch nicht abschätzbar.

 

 

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Beschlüsse

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24.08.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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25.08.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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01.09.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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07.09.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben