Informationsvorlage - 2016/IV/1944

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

 

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat Juni 2016 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 30.06.2016.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der vom Aufsichtsrat am 31.05.2016 der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlenen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2016.

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 30.06.2016 einen Wert von -84 TEUR. Damit ergibt sich eine negative Plan/Ist-Abweichung in Höhe von 384 TEUR. Ursache der Zielabweichung sind die gegenüber dem Planansatz reduzierte Betriebsleistung (- 389 TEUR) und ein um
5 TEUR geringerer Betriebsaufwand.

Die im Vergleich zur Planung reduzierte Betriebsleistung entsteht insbesondere durch die höheren städtischen Zuschüsse (+ 2.000 TEUR), die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens (+137 TEUR), den sonstigen Erträgen (+ 31 TEUR), nicht realisierte Umsatzerlöse (- 14 TEUR) und Zuschüsse aus Mitteln des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (- 2.346 TEUR).

Der geringe Betriebsaufwand ist auf die Ergebnisse bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 141 TEUR), dem Personalaufwand (- 35 TEUR) sowie den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 26 TEUR) und den Abschreibungen (+ 145 TEUR) zurückzuführen.

 

Zudem entsteht der zum 30.06.2016 in Höhe von -84 TEUR ausgewiesene Jahresverlust auch durch die Planbestandteile, die teilweise oder vollständig nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 gebucht werden. Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten. 

 

Nach der Vorausschau zum 31.12.2016 wird ein voraussichtlicher Jahresgewinn in Höhe von 23 TEUR erwartet. Das entspricht dem Planansatz.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.08.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

20.09.2016 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben