Stellungnahme - 2016/BV/1784-14 (SN)

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Beratungsfolge

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In der 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes  für die Grundschule am Margaretenplatz wird unter dem Punkt „Bauliche Erfordernisse…“ (Teil A, S. 118) aufgenommen:

„Kurzfristig sind die Sanierung des Innenraumbestandes einschließlich Anpassung der WC-Anlagen an die Erfordernisse einer Grundschule sowie die Schaffung der Barrierefreiheit erforderlich.

 

 

Grundlegend ist die Schaffung einer barrierefreien Zugänglichkeit in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Selbstverständlich wird diesem Grundsatz bei allen Neubauten und Sanierungen von Schulen und Sportstätten auch in der Hansestadt Rostock gefolgt.

 

Für die Grundschule am Margaretenplatz ist eine umfassende Innensanierung einschließlich der sanitären Anlagen langfristig vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird auch die barrierefreie Zugänglichkeit realisiert.

 

Die Prioritätensetzung der Investitionsmaßnahmen erfolgte u.a. auch auf der Grundlage der Beachtung der gebäudeseitigen bautechnologischen Einschätzungen. Prioritär ist, zunächst die derzeit noch unsanierten Schulstandorte so zu ertüchtigen, dass sie den aktuellen Anforderungen an Schulgebäude entsprechen.

 

 

Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben