Stellungnahme - 2016/BV/1784-12 (SN)

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Beratungsfolge

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In der 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes wird für die Grundschule am Margaretenplatz (Teil A, S. 116 ff) eine Kapazität von maximal 350 Schülerinnen und Schüler festgelegt.

 

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass mit der Absenkung der Kapazität der Grundschule am Margaretenplatz für das kommende Schuljahr 2016/2017 die Einrichtung der Nebenstelle der Jenaplanschule Rostock an diesen Standort als gefährdet einzuschätzen ist.

 

Maßgebend für die Kapazitätsberechnung für alle Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Rostock ist die aktuell gültige Verordnung zu Festlegung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung, SchulKapVO M-V).

 

Auf der Grundlage dieser Regelungen wurde auch die Berechnung der Gesamtkapazität der Grundschule am Margaretenplatz vorgenommen. Ein Ermessensspielraum ist in der Verordnungslage nicht vorgesehen.

 

Eine Abweichung der Kapazität auf 350 wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen kommunal getragenen Schulen.

 

Zu den im Weiteren aufgeführten Ablehnungsgründen ist folgendes festzustellen:

 

1.      Größe des Außengeländes
Für die ermittelte Maximalkapazität von 600 SchülerInnen wird unter Beachtung der Grundlagenberechnung von 5 m² je SchülerIn eine Pausenhoffläche von maximal 3.000 m² benötigt. Die Pausenhoffläche beträgt aktuell über 3.000 m².

2.      Sportbedarfsstunden
Für die Absicherung der Sportbedarfsstunden würden im Rahmen von Umverteilungsprozessen auch Sporthallenzeiten nahegelegener Sporthallen zur Verfügung stehen.

3.      Mittagversorgung
Der Speiseraum der Grundschule am Margaretenplatz verfügt über eine Raumgröße von 179 m². Aktuell nehmen 76 % der SchülerInnen der Grundschule am Margaretenplatz an der Mittagsversorgung teil. Nach Optimierung der Tischanordnung und damit einhergehender Erhöhung der Sitzplatzanzahl ist davon auszugehen, dass kalkulatorisch nicht mehr als vier Durchgänge notwendig sein werden.

4.      Räume für Differenzierung und Förderung fehlen
Unter Hinzuziehung der zwar außer Kraft gesetzten Schulbaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern aber dennoch anlehnend zu betrachten – sind Räume für Differenzierungen bzw. Förderungen explizit nicht vorgesehen. Stattdessen obliegt es der Schulleitung im Rahmen der Organisation der schulischen Abläufe die auf Grund der Unterrichtsvielfalt jeweils frei stehenden Unterrichtsräume für Zwecke der Förderung zu nutzen.

5.      Kooperation zwischen Hort und Schule würde erschwert
Die Raumkonzeption für die Hortnutzung wäre bei der dargelegten Schulentwicklung entsprechend anzupassen.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben