Stellungnahme - 2016/AN/1852-02 (SN)

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2015/BV/0758 vom 08.07.2015

 

Sachverhalt:

 

Das für die Sportstättenentwicklung zuständige Fachamt der Hansestadt Rostock hat den Wunsch für eine weitere Schwimmhalle, die sowohl für den Spitzensport aber auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird, bestätigt. Auch die Möglichkeiten für die individuelle sportliche Betätigung der Bevölkerung im Bereich Schwimmen sind mit den vorhandenen Kapazitäten unzureichend. Deshalb wird dem Prüfauftrag zugestimmt.

 

Der Neubau einer zusätzlichen Schwimmhalle darf jedoch nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen in anderen Sportbereichen zurückgestellt werden. Ich verweise daher auf den von der Bürgerschaft mit Beschluss Nr. 2015/BV/0758 beschlossenen Sportstättenentwicklungsplan, der eine solche Investition nicht vorsah.

 

Die Prüfung für den Neubau einer weiteren Schwimmhalle orientiert sich an den mit dem Antrag an die Bürgerschaft vorgesehenen Rahmenbedingungen und den konkret zu ermittelnden Bedarfen in den unterschiedlichen Bereichen. Dieser Teil wird vom zuständigen Amt für Schule und Sport erarbeitet.

 

Die Fragen zur Bauweise, der Finanzierung der Investitionskosten und Folgekosten (Betriebskosten) werden durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) bearbeitet. Auch die Standortfrage, die eine Untersuchung des Standortes in der Kopernikusstraße mit einbezieht, wird vom KOE bearbeitet.

 

Die Ergebnisse dieser Prüfung werden nicht vor 2017 vorliegen und werden der Bürgerschaft durch eine Informationsvorlage voraussichtlich in der Bürgerschaftssitzung im März 2017 vorgestellt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Hat Auswirkungen auf den Kernhaushalt der HRO und das Haushaltssicherungskonzept. Diese werden mit diesem Prüfauftrag untersucht.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben