Änderungsantrag - 2016/BV/1784-10 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im Punkt 2.7.2 Aufnahmeverfahren in der Hansestadt Rostock ist klarzustellen, dass das Wohnortprinzip auch für die Aufnahmeverfahren für den Sekundärbereich I gilt.

 

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Anette Niemeyer

Ortsbeiratsvorsitzende

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

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Beschlüsse

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06.07.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt