Änderungsantrag - 2016/BV/1784-08 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In der 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes wird für die Grundschule am Margaretenplatz (Teil A, S. 116 ff) eine Kapazität von maximal 350 Schülerinnen und Schüler festgelegt.

 

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Begründung:

Für die Grundschule am Margaretenplatz enthält der Schulentwicklungsplan die schrittweise Einführung der Sechszügigkeit und eine annähernde Verdoppelung der Schülerzahlen auf 560 bis zum Ende des Prognosezeitraums 2025/26.

Dies lehnen wir ab, da

-          die Größe des Außengeländes dafür nicht ausreichend ist,

-          der Bedarf an Sportstunden in dem kleinen Sportsaal nicht abgedeckt werden könnte

-          die Mittagversorgung undurchführbar wäre (Den Speisesaal können zeitgleich nur 75 Schüler/innen nutzen. Es wären also 6 Durchgänge notwendig.),

-          Räume für Differenzierung und Förderung fehlen würden,

-          die Kooperation zwischen Hort und Schule erschwert würde,

und sehen die Obergrenze bei 350 Schülerinnen und Schüler erreicht.

 

 

 

Anette Niemeyer

Vorsitzende des Ortsbeirates

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06.07.2016 - Bürgerschaft - zurückgezogen