Beschlussvorlage - 2016/BV/1906

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Zustimmung zur Annahme der Spenden an das Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von insgesamt 3.300,00 Euro gemäß der, der Beschlussvorlage beigefügten, Aufstellung wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:                            

 

§ 44 (4) Kommunalverfassung MV

§  6  (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
 

bereits gefasste Beschlüsse:              

 

keine

 

Sachverhalt:

 

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.05.2016 bis 31.05.2016 Spenden über insgesamt EUR 3.300,00 € mit einem Einzelwert von je EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von EUR 100,00 bis zu EUR 1.000,00 durch den Hauptausschuss der Hansestadt Rostock zu treffen.

 


Die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Klinikum und Hospiz eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabeordnung“ ist eingeholt worden.

 

Die Adressen der weiteren Spender sind derzeit nicht bekannt.

 

Die Zuwendungen werden durch das Klinikum Südstadt Rostock unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.

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Finanzielle Auswirkungen:              

Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von 3.300,00 Euro

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:    keiner

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.09.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen