Stellungnahme - 2016/AN/1839-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das Konzept der „Essbaren Stadt“ wird grundsätzlich begrüßt - insbesondere das Ziel, geeignete städtische Flächen in entsprechender Lage multifunktional so zu gestalten, dass auch der Nutzaspekt für die Bevölkerung stärker Berücksichtigung findet, das Grün erlebbarer gemacht wird.

Der Aspekt, dass die städtische Bevölkerung hierdurch mehr für das öffentliche Grün sensibilisiert und gegebenenfalls in die Nutzung und Pflege eingebunden wird, ist dabei von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig wird durch konzeptbegleitende Projekte der Gemeinschaftssinn gefördert und die Stadt lebens- und liebenswerter gemacht.

 

Die Anpflanzung von Obstbäumen bzw. von Gehölzen mit essbaren Früchten ist seit Jahren auch in Rostock erfolgreich umgesetzt, wenn auch nicht unter dem Motto „Essbare Stadt“ publiziert worden. So finden wir im öffentlich zugänglichen Klostergarten Speierling, Elsbeere und verschiedene Apfel- und Birnensorten. Auf der Grünfläche zwischen August-Bebel-Str. und Wallanlagen wurden, mit Bezug auf die Stadtgeschichte und frühere Nutzungsstrukturen vor der Mauer der Stadt, Walnuss, Birnen, Pflaumen und Apfelbäume gepflanzt. In den „Barnstorfer Anlagen“ gibt es zahlreiche Esskastanien, die bereits seit Jahren von den Parkbesuchern zum Sammeln genutzt werden.  Neben vielen einzelnen Obstbäumen in den städtischen Grünanlagen, wie Mirabellen, Elsbeeren und Maulbeeren sind auch Streuobstwiesen mit Birnen und Apfelbäumen beispielsweise in Kassebohm zu finden.   

 

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege unterstützt als Flächenbewirtschafter die Ideen des Konzeptes der „Essbaren Stadt“ und steht gern beratend bei der Umsetzung zur Verfügung. Voraussetzung für ein Gelingen ist in jedem Fall das Engagement privater Initiativen, gemeinnütziger Vereine etc., die die Anpflanzungen  langzeitlich pflegen, wässern und das Sammeln und Verwerten des Obstes sicherstellen. Ebenso ist der Schnitt der Obstgehölze vorzusehen.

Vorstellbar und in anderen Städten wie Berlin erfolgreich praktiziert ist ebenfalls die temporäre Nutzung von Hochbeeten mit Gemüsepflanzen und Kräutern. Das Aufstellen derartiger variabler Beete ist auch auf derzeitig noch brach liegenden Flächen in der Innenstadt möglich, bedarf, wie vorgenannte Obstanpflanzungen, einer engagierten kontinuierlichen Betreuung.    

In der zitierten Stadt Andernach hätte das erfolgreiche Projekt der „Essbaren Stadt“ beispielsweise nicht ohne den Einsatz einer gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft verwirklicht werden können.

 

Perspektivisch ist in der Hansestadt Rostock, in Erweiterung des „Parkes am Fischerdorf“, die Gestaltung der ehemaligen Pflaumenplantage als Projekt denkbar.

Aktuell und bereits kurzfristig ist im Klein Stover Weg, in ländlicher Stadtrandlage, die Pflanzung wegebegleitender Obstbäume geplant.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

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Beschlüsse

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05.07.2016 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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07.07.2016 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

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12.07.2016 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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12.07.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - zur Kenntnis gegeben

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12.07.2016 - Ortsbeirat Evershagen (6) - zur Kenntnis gegeben

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12.07.2016 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zur Kenntnis gegeben

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19.07.2016 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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19.07.2016 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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20.07.2016 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben

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21.07.2016 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - zur Kenntnis gegeben

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26.07.2016 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - zur Kenntnis gegeben

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17.08.2016 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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30.08.2016 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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01.09.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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07.09.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben